Plädoyers im Kölner Raser-Prozess erwartet

Köln · Müssen zwei Raser nach einem tödlichen Unfall doch noch ins Gefängnis? Eigentlich waren sie zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, doch der BGH hob das Urteil teilweise auf. Mit den Plädoyers geht der Revisionsprozess jetzt aufs Ende zu.

 Das Landgericht Köln.

Das Landgericht Köln.

Foto: Rolf Vennenbernd/Archiv

Im neu aufgelegten Prozess um einen tödlichen Unfall bei einem illegalen Autorennen in Köln werden heute die Plädoyers erwartet. Das Kölner Landgericht verhandelt in einem Revisionsprozess gegen zwei junge Raser, die wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden waren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Strafaussetzung zur Bewährung moniert und das Urteil teilweise aufgehoben. Nun droht den heute 24 und 25 Jahre alten Angeklagten möglicherweise doch noch Gefängnis.

Die beiden in Deutschland geborenen Türken hatten sich 2015 in Köln-Deutz ein Rennen geliefert. Einer der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und rammte eine Radfahrerin. Die 19-Jährige starb.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort