Prozessbeginn am Mittwoch Neun Jahre später: Prozess um Einsturz des Stadtarchivs in Köln

Köln · 2009 versank in Köln das größte deutsche Kommunalarchiv in der Erde. Zwei Anwohner, darunter ein Hennefer Student, starben. Jetzt endlich beginnt der Prozess gegen fünf Angeklagte. Viel Zeit bleibt nicht mehr.

Nach neun Jahren beginnt am Mittwoch (17. Januar) der Strafprozess zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs. Fünf Angeklagte müssen sich dafür verantworten, dass das größte deutsche Kommunalarchiv am 3. März 2009 zusammengebrochen war. Sie sind wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung angeklagt. Bei dem Unglück kamen zwei Anwohner, darunter der Hennefer Student Khalil, ums Leben. Der Schaden belief sich nach Angaben der Stadt Köln auf 1,2 Milliarden Euro.

Das Kölner Landgericht steht unter großem Zeitdruck: Das Urteil muss bis zum 2. März 2019 gesprochen sein - sonst ist das Ganze verjährt. Als Grund dafür, dass der Prozess erst so lange nach dem Einsturz beginnt, führt die Staatsanwaltschaft an, dass es äußerst schwierig gewesen sei, in der unter Wasser liegenden Unglücksstelle die Beweise zu sichern.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft haben Fehler beim Bau einer neuen U-Bahn-Strecke unter dem Archiv den Einsturz verursacht. Demnach sollen zwei Bauarbeiter beim Ausschachten eines Tunnels auf ein Hindernis gestoßen sein. Anstatt dies der Bauleitung zu melden, hätten sie einfach weitergemacht. Im Schatten des Hindernisses sei dann eine "Erdplombe" entstanden, ein Loch in der unterirdischen Tunnelwand. Dahinter stauten sich Sand, Kies und Wasser auf.

Am Unglückstag sei der Druck schließlich so groß gewesen, dass die Schadstelle nachgegeben habe und der ganze Sand und Kies in die Baugrube gespült worden sei. Dadurch - so die Staatsanwaltschaft - entstand unter dem Archiv ein Vakuum, und es stürzte zusammen.

Die beteiligten Baufirmen bestreiten die Vorwürfe. Sie vertreten die Position, dass die Unglücksursache ungeklärt sei. Dementsprechend könne man auch noch niemanden zur Verantwortung ziehen. Bei den Angeklagten handelt es sich um einen Bauarbeiter und um vier Beschäftigte, die für die Überwachung der Arbeiten zuständig waren.

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