NRW-Oberverwaltungsgericht stoppt Autofahrer-Pranger

Münster · Das umstrittene Internetportal "

Auf dem Portal kann das Fahrverhalten von Verkehrsteilnehmern unter Angabe des Kfz-Kennzeichens mit den Ampelfarben rot, gelb und grün bewertet werden. Rot steht dabei für negativ, grün für positiv. Die Bewertungen sind für jeden Nutzer einsehbar. Darin sieht das OVG aber einen Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht bei der Veröffentlichung der eigenen Daten.

Die NRW-Datenschutzbeauftragte hatte dieses Verfahren als Internet-Pranger kritisiert und dem Betreiber Auflagen erteilt. Dagegen war dieser vor Gericht gezogen. Das OVG ließ keine Revision zu. Dagegen kann der Kläger noch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen (Az: 16 A 770/17).

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