Mutmaßlicher Doppelmörder Mord von Herne: Gutachterin empfiehlt Erwachsenenstrafrecht

Bochum · Obwohl er vor einem Jugendgericht angeklagt ist, könnte der mutmaßliche Doppelmörder von Herne trotzdem zu lebenslanger Haft verurteilt werden.

Dem am Jugendgericht angeklagten mutmaßlichen Doppelmörder Marcel H. aus Herne droht nun möglicherweise sogar lebenslange Haft wegen Mordes. Nach Einschätzung von Rechtspsychologin Dr. Sabine Nowara müsse der 20-Jährige nach Erwachsenenstrafrecht und nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Der Angeklagte sehe zwar "jugendlich" aus, tatsächlich sei seine Persönlichkeit aber schon ausgereift. Problematisch seien vor allem "psychopathische, narzisstische und sadistische" Elemente. Diese könnten im Jugendstrafvollzug kaum mehr korrigiert werden.

Am Donnerstag war außerdem bekannt geworden, dass Marcel H. erstmals Anzeichen von Empathie und Reue offenbart hat. Der 20-Jährige hatte schon Anfang Januar einen Brief an seine Mutter geschrieben, der vom Gericht verlesen wurde. Darin schreibt er, dass er während des Prozesses vor dem Bochumer Landgericht realisiert habe, "was für einen Schaden" er "verursacht" habe.

Auslöser sei die Reaktion der Mutter seines ehemaligen Schulfreundes Christopher gewesen, den er nach der Tötung des neunjährigen Nachbarjungen Jaden ebenfalls umgebracht hatte. "Ich sah eine verzweifelte Mutter und jeder Gedanke daran schnürt mir die Kehle zu." Der Brief endet mit der Grußformel: "Dein ratloser Sohn Marcel."

Der Angeklagte hat über seinen Verteidiger Michael Emde schon zu Prozessbeginn am Bochumer Landgericht gestanden, Jaden und Christopher Anfang März 2017 umgebracht zu haben.

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