Karfreitag Mehrheit der Deutschen für Tanzverbot

Bonn · Über das Tanzverbot an Karfreitag wird seit Jahren hitzig gestritten. Manche halten es für überholt, andere wollen daran festhalten. Doch nicht nur das Tanzen ist an dem Feiertag verboten.

Am Karfreitag darf nicht getanzt werden. Manche halten das für überholt, andere unterstützen das Verbot. Obgleich jedes Jahr gegen das Tanzverbot an Karfreitag protestiert wird, ist es doch nur eine Minderheit, die sich wirklich für die Abschaffung des Karfreitags einsetzt, wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitut YouGov mit mehr als 1000 Teilnehmern jetzt herausgefunden hat.

Demnach sind nur 38 Prozent der Deutschen dafür, auch am Karfreitag tanzen gehen zu dürfen, während mit 52 Prozent eine Mehrheit das Tanzverbot begrüßt. Zehn Prozent der Befragten haben keine Meinung zu der Frage. Bereits in den Vorjahren hatten die Zahlen ähnlich ausgesehen. Wie n den Vorjahren auch spricht sich mit den über 60-Jährigen allerdings vor allem der ältere Teil der Bevölkerung für das Tanzverbot aus.

Auch in unserer Umfrage gaben nur 16 Prozent an, gegen ein Tanzverbot protestieren zu wollen. 44 Prozent der Stimmen sind dafür, sich zu entspannen. Doch das Feiertagsgesetz in NRW sieht noch weitere Vorschriften für den Karfreitag vor. So gilt, was an allen Sonn- und Feiertagen gilt: Geschäfte bleiben geschlossen und öffentlich Arbeiten sind laut Gesetz verboten, wenn sie "die äußere Ruhe des Tages stören". Aber da es sich um einen sogenannten stillen Feiertag handelt, sind die Gesetze hier noch strenger.

Von morgens 5 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag hat in NRW Stille zu herrschen. Das bedeutet, dass Märkte, Sportveranstaltungen, Spielhallen, Konzerte und öffentliche Tanzveranstaltungen verboten sind. Auch dürfen nur solche Filme gezeigt werden, die das Kultusministerium für geeignet hält.

Besonders geschützt werden hierbei die Hauptzeiten der christlichen Gottesdienste, zu denen Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen und Vorträge jedweder Art verboten sind, selbst solche, die sich mit ernsten Themen auseinandersetzen. Auch die Radio- und Fernsehsender sind angehalten, auf den ersten Charakter des stillen Feiertags Rücksicht zu nehmen, wie es in Paragraph 4 des nordrheinwestfälischen Rechts heißt.

Das ein oder andere Vergnügen ist trotzdem erlaubt. So haben Kunstausstellungen und -führungen, Museen, Tierschauen, Zoos und Fitness- und Bräunungsstudios weiterhin geöffnet, da diese als erholsam gelten. Bei Ausnahmen, so erklärt Dirk Schneemann von der Kölner Bezirksregierung, könne aber eine Ausnahmeregelung durch die Bezirksregierung erteilt werden.

Christen gedenken an Karfreitag der Kreuzigung Jesu Christi. Somit beginnt an diesem Tag die österliche Dreitagefeier. Diese findet am Ostersonntag, mit der Auferstehung Jesu, ihren Höhepunkt.

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