Urteil Lebenslange Haft für Kölner Salatbar-Mörder

Köln · Der Mord an einer 24-jährigen Inhaberin einer Salatbar im Sommer 2007 galt lange als einer der mysteriösesten Kriminalfälle in Köln. Jetzt hat das Gericht ein Urteil gefällt.

 Der Angeklagte soll 2007 die Inhaberin einer Salatbar in Köln erstochen haben.

Der Angeklagte soll 2007 die Inhaberin einer Salatbar in Köln erstochen haben.

Foto: Oliver Berg

Mehr als neun Jahre nach der Tat hat das Kölner Landgericht den Mordfall an einer 24 Jahre alten Salatbar-Inhaberin gesühnt. Es verurteilte einen 36 Jahre alten Mann heute zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes, versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und Diebstahls.

Für das Gericht stand nach der Beweisaufnahme fest, dass der Angeklagte ursprünglich zwar nur in die Salatbar eingedrungen war, um Geld zu stehlen. In dem Lokal war die Inhaberin in der Nacht vom 22. auf den 23. Juli 2007 aber noch mit Warenbestellungen beschäftigt. Als der Angeklagte die junge Frau entdeckte, verlangte er Geld von ihr. Die Frau habe ihn gebeten, ihr nichts zu tun, hieß es in dem Urteil, dann bekäme er auch Geld. Dennoch habe der Angeklagte ein Messer gezogen, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar.

Tragischerweise litt das Opfer seit einer Tumorerkrankung in der Kindheit an einer Phobie vor spitzen Gegenständen. Beim Anblick des Messers habe sie vor Panik angefangen zu schreien. Der Angeklagte, so resümierte das Gericht, befürchtete daraufhin, von Passanten entdeckt zu werden - und stach zu. Insgesamt elf Mal traf er sie in Gesicht, Brustkorb und Knie. Die Schwerverletzte sperrte er anschließend in den Kühlraum des Lokals, wo sie kurze Zeit später verblutete.

Nach der Tat floh der 36-Jährige mit nur ein paar Habseligkeiten des Opfers - darunter 20 Euro in bar. Jahrelang blieb er unentdeckt, bevor eine an einer Zigarette gefundene DNA-Spur in seine Richtung wies. Da saß der Mann gerade wegen vergleichbar kleiner Delikte im Gefängnis.

Vor der Polizei gab er dann zu, sein Opfer aus Angst vor Entdeckung erstochen zu haben. Dem Versuch der Verteidigung, die Tat als Unfallgeschehen darzustellen, schenkte das Gericht keinen Glauben: "Sechs tiefgreifende Stichverletzungen sind nicht durch ein Herumfuchteln zu erklären", sagte die Vorsitzende.

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