Klage abgelehnt Kein Schadensersatz für verpassten Mallorca-Flieger

Köln/Bonn · Eine Reisende steckte auf ihrem Weg nach Mallorca mehr als eine Stunde im Sicherheitsbereich fest. Die 32-Jährige klagte auf Schadensersatz, weil sie dadurch ihren Flieger verpasste. Das Bonner Landgericht lehnte ihre Klage allerdings ab.

Die Schlange im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn war so lang, dass die 32-jährige Mallorca-Reisende am 19. Mai 2017 befürchtete, ihren Flieger zu verpassen. Ihre Angst sollte sich bewahrheiten. Vor dem Bonner Landgericht verklagte sie die für den Sicherheitscheck verantwortliche Bundespolizei auf Schadensersatz. Doch das Gericht wies ihre Klage nun ab.

Wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag erklärte, sieht die Zivilkammer keine Amtspflichtverletzung der Bundespolizei, die zum damaligen Zeitpunkt die hoheitliche Aufgabe der Sicherheitskontrolle noch an die private Firma Kötter übertragen hatte, aber nach wie vor die Verantwortung trug. Nach Vorwürfen gegen Kötter wegen Unregelmäßigkeiten wurde die Zusammenarbeit inzwischen beendet. Kötter war zudem 2017 in der Kritik geraten, weil sie zu wenige Mitarbeiter an den Flughäfen eingesetzt hatte, was in der Ferienzeit zu Chaos geführt hatte.

Wie die 32-Jährige im Bonner Prozess vortrug, sei sie wie vorgeschrieben zwei Stunden vor Abflug am Flughafen gewesen. Und bereits das Einchecken am Flugschalter des Billigfliegers habe über eine halbe Stunde gedauert. Als sie endlich den Sicherheitsbereich erreicht hatte, schwante ihr Übles: Schon vor dem Übergang hatte sich eine riesige Schlange gebildet.

Als sie nach einem weiteren halben Stunde einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes bat, sie und ihren Begleiter bevorzugt abzufertigen, bekam sie nur zu hören: "Das können wir nicht, wir haben nicht so viel Personal." Und der Mann sagte: Die Fluggesellschaft sei über die Verzögerung informiert. Doch als die 32-Jährige das Gate wenige Minuten nach 21 Uhr erreichte, war das Boarding, das um 21 Uhr beginnen sollte, beendet. Der Schalter war zu. Erst tags drauf konnte sie für zusätzliche 540 Euro von Düsseldorf nach Mallorca fliegen.

Die geforderten 738,24 Euro Schadensersatz erhält sie trotzdem nicht. Denn die Zivilkammer befand: Sie habe "nicht hinreichend dargelegt", dass die beklagte Bundespolizei "eine ihr obliegende Amtspflicht verletzt hat, indem sie ihre Organisationspflicht schuldhaft verletzt hat". Die 32-Jährige habe nicht beweisen können, dass ein Organisationsmangel vorgelegen habe, der ursächlich für das Verpassen des Fliegers war. Ein Fluggast müsse sich darauf einstellen, dass es aufgrund hohen Fluggastaufkommens zu Verzögerungen kommen könne, und Wartezeiten einkalkulieren. Auch habe sie nicht hinreichend dargelegt, dass es auch früher schon zu solchen, "über das hinzunehmende Maß hinausgehenden" Verzögerungen gekommen sei.

Im Übrigen sei auch nicht auszuschließen, dass sie den Flieger deshalb verpasst habe, weil der Boardingschalter zu früh geschlossen worden sei. Die 32-Jährige kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

AZ: LG Bonn 1 O 155/18

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