Urteile Haft ohne Methadon-Programm verstößt gegen Menschenrechte

Straßburg · Längst nicht alle heroinabhängigen Häftlinge haben in Deutschland Zugang zum Ersatzstoff Methadon. In einem Fall aus Bayern verstößt das gegen die Menschenrechte. Das Urteil könnte bundesweit Gefängnisse zwingen, ihre Praxis zu überdenken.

 Gefängnisarzt Thomas Jedamski steht in der Kieler Justizvollzugsanstalt vor einem Regal mit Rationen der Drogenersatzstoffe Methadon und Polamidon.

Gefängnisarzt Thomas Jedamski steht in der Kieler Justizvollzugsanstalt vor einem Regal mit Rationen der Drogenersatzstoffe Methadon und Polamidon.

Foto: Bodo Marks/Archiv

Deutschland hat gegen die Menschenrechte verstoßen, indem einem heroinabhängigen Häftling in einem Gefängnis in Bayern über Jahre ein Ersatzstoff wie Methadon verwehrt wurde.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah Defizite bei der Frage, ob die Behörden den Gesundheitszustand des Mannes in angemessener Weise bewertet und eine geeignete Behandlung gewählt hatten. Das Gericht in Straßburg wertete dies in seinem Urteil als unmenschliche Behandlung.

Beschwerde eingereicht hatte ein 1955 geborener Mann, der in der Justizvollzugsanstalt (JVA) im schwäbischen Kaisheim während seiner Haft kein Methadon als Substitut - also als Drogenersatzstoff - bekommen hatte. Er ist seit seiner Jugend heroinabhängig, außerdem HIV-positiv und an Hepatitis C erkrankt.

Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) entscheidet jede Haftanstalt selbst, ob sie ein Methadon-Programm anbietet. Zwischen den Bundesländern gibt es große Unterschiede. Die Straßburger Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, gegen alle Kammerurteile kann binnen drei Monaten Berufung eingelegt werden.

Die Richter in Straßburg weisen darauf hin, dass sie nicht zu entscheiden hatten, ob der Gefangene tatsächlich einen Heroin-Ersatzstoff brauchte. Insbesondere hätte die JVA aber unabhängige Experten hinzuziehen müssen.

Bayerns Justizministerium teilte zu dem Urteil mit, dass "aufgrund der ganz besonderen Umstände des Einzelfalls eine genauere Prüfung der Indikation einer Substitution notwendig gewesen" wäre. "Wir werden die Entscheidung zum Anlass nehmen, die Anstalten nochmals zu sensibilisieren, um so künftig in vergleichbaren Konstellationen eine noch bessere Prüfung des jeweiligen Einzelfalls zu gewährleisten", teilte eine Ministeriumssprecherin mit.

Sie betonte, das Urteil zeige auch, dass die Methadon-Vergabe eine ärztliche Entscheidung bleibe, die auf Basis der Richtlinien der Bundesärztekammer erfolgen könne. Anstaltsärzten werde dabei ein Spielraum bei der Wahl der Behandlungsmethode gegeben. Nicht in jedem Fall sei eine Ersatzdroge vorgeschrieben.

Bei der Bewertung des Falls spielte eine Rolle, dass der Mann schon seit mehr als vier Jahrzehnten heroinabhängig ist und mehrere Male vergeblich versucht hatte, von der Droge loszukommen. Vor seiner Haft war er von 1991 bis 2008 in einem Methadon-Programm. Auch nach der Entlassung verschrieb ihm ein Arzt wieder eine Ersatzbehandlung.

Der Mann war 2009 wegen Drogenhandels zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. In dieser Zeit wurde er in eine Klinik zum "kalten Entzug" verlegt. Weil er heimlich Methadon konsumierte, musste er 2010 zurück in die JVA. Im Gefängnis bekam er Medikamente gegen seine chronischen Schmerzen. Eine Heroin-Ersatzbehandlung hielten die Behörden für nicht notwendig, sie schade auch der Rehabilitation.

Dem Urteil zufolge deutet vieles darauf hin, dass eine Substitution erforderlich gewesen wäre. Eine Studie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums komme zu dem Schluss, dass für Abhängige die Behandlung mit einem Ersatzstoff die bestmögliche Therapie sei. Die Richter betonen, dass Gefangene medizinisch nicht schlechter versorgt werden dürften als Menschen in Freiheit.

Nach Auskunft des bayerischen Justizministeriums bekamen zum letzten Stichtag am 31. März lediglich 35 der insgesamt rund 11 000 Gefangenen eine Ersatzbehandlung. Laut Ministerium gab es in Bayern Ende März 769 heroinabhängige Gefangene und Sicherungsverwahrte. Die DGS geht dagegen von 2200 bis 3300 Heroinabhängigen in den bayerischen Gefängnissen aus.

Aus Nordrhein-Westfalen hieß es, man nehme das Straßburger Urteil zur Kenntnis. "Wir substituieren in unseren Haftanstalten bereits viel mit Methadon", sagte ein Sprecher des Justizministeriums in Düsseldorf. Von den 16 200 Häftlingen in NRW-Gefängnissen seien mehr als 40 Prozent abhängig - etwa von Alkohol oder Tabletten, Cannabis oder Opiaten. Als heroinabhängig gelten etwa 3200 Häftlinge, von denen 1400 Methadon erhalten. Auch aus anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Niedersachsen oder Hessen hieß es, man sehe sich in der bisherigen Praxis bestätigt.

Nach Zahlen der DGS bekommen in Nordrhein-Westfalen zehn Prozent aller Häftlinge eine Ersatzbehandlung, in Berlin vier Prozent. In Bayern seien es zuletzt nur 0,4 Prozent gewesen. Im Juli waren in einem Würzburger Gefängnis knapp 50 vornehmlich drogenabhängige Häftlinge in Hungerstreik getreten, um unter anderem eine Methadon-Behandlung zu erzwingen.

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