Heimlich Blutverdünner gegeben "Todesengel im Kreißsaal" - 15 Jahre Haft für Hebamme

München · Sie sollte Kindern ins Leben helfen - aus Sicht des Münchner Schwurgerichtes trachtete sie stattdessen aber den Müttern nach dem Leben. Das Gericht schickt eine Hebamme dafür nun lange in Haft. Von der Bezeichnung "Todesengel" will der Richter aber nichts wissen.

 Die Angeklagte auf dem Weg zu ihrem Platz in der Verhandlung im Landgericht in München.

Die Angeklagte auf dem Weg zu ihrem Platz in der Verhandlung im Landgericht in München.

Foto: Matthias Balk

Es sind unglaubliche Dinge, die der Vorsitzende des Münchner Schwurgerichtes am Freitag vorliest: Eine Hebamme, die eigentlich Leben auf die Welt bringen soll, will schwangere Frauen im Kreißsaal umbringen - mehrfach und völlig wahllos.

Sie verabreicht den Frauen vor Kaiserschnitt-Geburten in Bad Soden bei Frankfurt und im Münchner Klinikum Großhadern heimlich das blutverdünnende Mittel Heparin und in einem Fall eine Pille, die bei Abtreibungen gegeben wird. Die Frauen verlieren literweise Blut, zwei ihre Gebärmutter - sie können keine Kinder mehr bekommen. Ohne Notoperationen, davon ist das Gericht überzeugt, hätte es Tote gegeben im Kreißsaal.

Während Richter Michael Höhne all das zur Begründung anführt, warum er die 35 Jahre alte Hebamme wegen siebenfachen Mordversuchs, schwerer und gefährlicher Körperverletzung für 15 Jahre in Haft schickt, schluchzt eine Frau im Zuschauerraum. Eine Nebenklägerin, eine betroffene Frau aus Bad Soden, hat Tränen in den Augen. Die Angeklagte aber bleibt völlig regungslos. Sie hat einen dicken Aktenorder vor sich und beginnt, bei der Urteilsbegründung mitzuschreiben. Doch irgendwann hört sie auch damit auf.

Von Beginn an hat sie im Prozess geschwiegen, die bieder aussehende Frau mit der randlosen Brille, die in der Verhandlung meist unförmige, dunkle Anzüge getragen hat. Der Richter zitiert eine ihrer Aussagen, die außerhalb des Gerichts gefallen sein soll, nachdem sie an ihrem Arbeitsplatz mit den Vorwürfen konfrontiert wurde: "Wenn ich das gewesen wäre, dann wäre ich ja der Todesengel vom Kreißsaal."

Nein, ein Todesengel sei sie sicher nicht, sagt Richter Höhne. "Sie raubte das Glück einer reibungslosen Geburt, sie raubte ihnen den schönsten Tag ihres Lebens. Der Begriff Engel erscheint in diesem Zusammenhang gleichsam abwegig und zynisch."

Nur um ihren persönlichen Frust abzubauen, habe sie die Mütter und ihre ungeborenen Kinder in Lebensgefahr gebracht - um "in krasser Eigensucht" ihr schwaches Selbstwertgefühl zu kompensieren. "Sie war verärgert über die aus ihrer Sicht fehlende Wertschätzung und Anerkennung", sagt Höhne. "Mit der Schaffung von Krisensituationen wollte sie ihren Ärger abreagieren."

Verwerflich und verachtenswert und "sittlich auf tiefster Stufe stehend" nennt das Gericht das. Ihre Zufallsopfer seien arg- und wehrlos gewesen. Das habe die Angeklagte bewusst ausgenutzt. "Kein einziger Patient rechnet mit Angriffen auf sein Leben gerade durch das medizinische Personal", sagt Höhne. "Wie bei einem trojanischen Pferd drang das Heparin mittels einer medizinisch indizierten Trägerlösung in den Körper ein."

Eine andere plausible Erklärung als die Taten der Angeklagten gebe es nicht für die Häufung der Kaiserschnitt-Geburten mit dramatischen Komplikationen in den beiden Krankenhäusern. Die Beschuldigte sei die Einzige, die bei allen Fällen Kontakt mit den Patientinnen gehabt habe, sagt Höhne und spricht von einem "geschlossenen Indizienkreis".

"Zum Schutz der Allgemeinheit" verhängt das Gericht ein lebenslanges Berufsverbot für die Frau, die ihre Ausbildung in Kiel einst als eine der Klassenbesten abschloss und nie wieder als Hebamme oder sonst im medizinischen Pflegebereich, in dem Medikamente verabreicht werden, arbeiten darf - sollte das Urteil rechtskräftig werden.

Dass das Gericht mit der 15-jährigen Haftstrafe hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach lebenslanger Haft zurückbleibt, begründet Höhne unter anderem mit einer bundesweiten medialen Vorverurteilung als "Horror-Hebamme". Und mit der besonderen Haftempfindlichkeit der Frau, die laut Anwalt Hermann Kühn in der Untersuchungshaft von Insassen attackiert, mit dem Tode bedroht und angegangen wurde.

"Sie hat das mit einer großen Ruhe und Standhaftigkeit und Gefasstheit aufgenommen", sagt Kühn nach dem Urteil. "Sie hat auch sicherlich nicht fest mit einem Freispruch gerechnet." Trotzdem wollen die Hebamme und ihre Anwälte, die auf Freispruch plädierten, das Urteil anfechten "und weiterhin dafür streiten, dass unsere Mandantin sich letztlich von diesem Makel befreien kann".

Die Staatsanwaltschaft wird das Urteil voraussichtlich anerkennen, wie ein Sprecher nach der Entscheidung sagt. Nebenklage-Vertreterin Ute Döpfer aber, die eine der Frauen aus Bad Soden vertritt, betont: "Ich weiß, dass meine Mandantin wesentlich beruhigter wäre, wenn die Angeklagte erst im Rentenalter die Haft wieder verlassen würde."

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