Gutachten zu Kölner Archiveinsturz verzögert sich bis 2020

Düsseldorf · Am 3. März 2009 stürzte das Kölner Stadtarchiv ein. Im kommenden Januar beginnt ein Strafverfahren gegen sechs Angeklagte. Parallel dazu werden zwei Gutachten vor einem möglichen Zivilprozess erstellt. Ein Gutachten verzögert sich nun wohl erheblich.

 Ein Hinweisschild stand in Köln an der Einsturzstelle des Stadtarchivs.

Ein Hinweisschild stand in Köln an der Einsturzstelle des Stadtarchivs.

Foto: O. Berg/Archiv

Ein zentrales Gutachten zur Einsturzursache des Kölner Stadtarchivs verzögert sich voraussichtlich erheblich bis 2020. Ob das Auswirkungen haben werde auf das im Januar 2018 beginnende Strafverfahren gegen sechs Angeklagte, sei derzeit noch nicht zu beantworten, sagte ein Sprecher des Kölner Landgerichts am Dienstag. "Das wäre reine Spekulation. Wenn es einen Einfluss geben sollte, wäre das im Rahmen des Hauptverfahrens zu klären." Der Strafprozess beginne wie geplant im kommenden Januar. Die konkreten Prozesstermine sollten in den nächsten Tagen festgelegt werden. Das Gutachten ist für ein zivilrechtliche Aufarbeitung gedacht, die unabhängig von der Strafverfolgung läuft.

Die "Rheinische Post" und die "Kölnische Rundschau" hatten zuerst berichtet, dass der unabhängige Sachverständige Hans-Georg Kempfert die Ergebnisse seiner komplizierten Untersuchungen an der Unglücksstelle wohl erst 2020 vorlegen werde. Geplant war das für 2018. Das Stadtarchiv war am 3. März 2009 völlig zerstört worden. Zwei Menschen starben. Als Ursache vermutet die Staatsanwaltschaft Fehler beim Bau einer nahegelegenen U-Bahn-Linie.

Die Stadt beziffert den Sachschaden auf 1,2 Milliarden Euro. Sie strebt Schadenersatz im Rahmen eines Zivilverfahrens an, ebenso wie die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB). Laut Gerichtssprecherin läuft dafür derzeit ein "nicht öffentliches und selbstständiges Beweisverfahren" - mit einem Gutachten zur Schadenshöhe und dem Kempfert-Gutachten zur Unglücksursache. Erst wenn diese beiden Berichte vorliegen, werde sich zeigen, ob es zu einem Zivilprozess komme, erläuterte die Sprecherin. Es gebe hier keine Probleme mit Verjährungsfristen.

Anders ist es bei dem bald startenden Strafprozess. Hier geht es um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der Baugefährdung - erhoben gegen fünf Mitarbeiter der am U-Bahn-Bau beteiligten Baufirmen und gegen zwei KVB-Beschäftigte. Einer der Angeschuldigten ist inzwischen gestorben. Dieses komplexe Verfahren steht stark unter Zeitdruck: Am 2. März 2019 - zehn Jahre nach dem Unglück - tritt Verjährung ein, wenn das Gericht sein Urteil bis dahin nicht fällt. Dann würde die strafrechtliche Schuldfrage ungeklärt bleiben.

Ob die Verzögerung des Kempfert-Gutachten diesen Strafprozess beeinflussen könnte, ist laut Gericht aber derzeit nicht absehbar.

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