Drei Brüder Geringe Geldstrafen und Haftstrafe im "Gaffer-Prozess"

Bremervörde · Ein Auto rast in eine Eisdiele. Zwei Menschen sterben. Am Unfallort kommt es zu tumultartigen Szenen zwischen vermeintlichen Gaffern und Polizisten. Das juristische Nachspiel des Falles ist nun zu Ende gegangen.

 Nach einem tödlichen Unfall wird im Juli 2015 in Bremervörde die Arbeit der Rettungskräfte behindert.

Nach einem tödlichen Unfall wird im Juli 2015 in Bremervörde die Arbeit der Rettungskräfte behindert.

Foto: Theo Bick

Mit einer viermonatigen Haftstrafe und geringen Geldstrafen ist der sogenannte Gaffer-Prozess in Bremervörde zu Ende gegangen. Den 27 Jahre alten Hauptangeklagten verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Seine beiden 20 und 36 Jahre alten Brüder müssen Geldstrafen von 100 beziehungsweise 150 Euro zahlen. Der Richter folgte weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert und wollen Rechtsmittel einlegen.

Den drei Brüdern wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, bei einem schweren Verkehrsunfall mit zwei Toten in einer Eisdiele in Bremervörde die Einsatzarbeiten im Juli 2015 behindert zu haben. Der 27-Jährige leistete nach einem nicht befolgten Platzverweis aus Sicht des Richters aktiv Widerstand, indem er Beamte in den Schwitzkasten nahm. Sowohl die Polizisten als auch der 27-Jährige wurden damals verletzt.

Mit der Bezeichnung "Gaffer-Prozess" war das Verfahren tituliert worden, weil der 27-Jährige bei dem Unfall Handy-Aufnahmen gemacht haben soll, was aber nicht bewiesen werden konnte. Das Handy sei am Unfalltag nicht sichergestellt worden, sagte der stellvertretende Sprecher des zuständigen Landgerichts Stade, Marc-Sebastian Hase. Deshalb habe sich das Gericht auch nicht mit Sicherheit davon überzeugen können, dass es zu Aufnahmen gekommen sei.

Die drei Verteidiger hatten in ihren Plädoyers eine mediale und politische Stimmungsmache gegen ihre Mandanten kritisiert. "Das war kein Gaffer-Verfahren", sagte Lorenz Hünnemeyer, der den 36 Jahre alten Angeklagten vertrat. Er und seine Kollegen kritisierten Ermittlungsfehler und bemängelten zudem eine Aufbauschung des Prozesses. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger sprachen von einem "Rauschen im Blätterwald".

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