Gericht prüft Verstoß gegen Waffenembargo

Münster · Ein Sicherheitsunternehmen aus NRW soll 2009 einen Vertrag über Dienstleistungen mit dem selbst ernannten Herrscher von Somalia, Galadid Abdinur Ahmad Darman, geschlossen haben. Deswegen verhandelt das Amtsgericht Münster seit Donnerstag gegen zwei ehemalige Manager des Unternehmens Asgaard. Ihnen wird vorgeworfen, damit gegen ein Embargo der Vereinten Nationen verstoßen zu haben. Die Männer sollen in dem Vertrag die Ausbildung von Polizisten, Hilfe beim Küstenschutz oder Sicherheitsberatung angeboten haben.

 Amtsgericht in Münster (Nordrhein-Westfalen).

Amtsgericht in Münster (Nordrhein-Westfalen).

Foto: Guido Kirchner/Archiv

Am ersten von insgesamt drei Prozesstagen gab einer der Angeklagten, damals Geschäftsführer der Sicherheitsfirma, zu, einen entsprechenden Vertrag mit Darman unterschrieben zu haben. Tatsächliche Operationen im Bürgerkriegsland Somalia hat es nach seinen Angaben nie gegeben. Die geforderte Anzahlung von 100 000 Euro sei von Darman aber nicht gezahlt worden. In der Folge habe das Unternehmen, damals mit Sitz im münsterländischen Telgte und heute in Aachen, erst gar nicht analysiert, ob das Vorhaben in Somalia nötig, machbar und legal sei, so der 48-jährige Angeklagte. Auch deshalb betrachtet er den Vertrag als gegenstandslos.

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes soll Darman im Bürgerkriegsland Somalia am Horn von Afrika gegen Regierungstruppen vorgegangen sein. Die Ermittlungen gegen Asgaard waren 2010 durch Medienberichte über angebliche Söldnergeschäfte zwischen Asgaard und dem somalischen Oppositionspolitiker Darman ausgelöst worden. Das Amtsgericht verhängte bereits zwei Strafbefehle mit mehrmonatigen Bewährungsstrafen. Der Prozess wird am Donnerstag (28. September) fortgesetzt.

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