"Pastafaris" feiern Nudelmesse Ist die "Spaghettimonster-Kirche" eine Religionsgemeinschaft?

Brandenburg/Havel · In der Uckermark dreht sich alles wieder um die Nudel: Die satirisch inspirierte "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" wollte gleiche Rechte wie die Kirchen und mit Schildern am Ortseingang auf ihre wöchentliche Messe aufmerksam machen. Das Oberlandesgericht hat nun entschieden.

 Rüdiger Weida von der "Kirche der fliegenden Spaghettimonster" neben seinem Schild "Nudelmesse" im brandenburgischen Templin.

Rüdiger Weida von der "Kirche der fliegenden Spaghettimonster" neben seinem Schild "Nudelmesse" im brandenburgischen Templin.

Foto: Patrick Pleul

Der satirische Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" hat nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. Daher dürfe das Land Brandenburg dem Verein auch untersagen, an den Ortseingängen der Stadt Templin mit Hinweisschildern für seine wöchentlichen "Nudelmessen" zu werben, entschied das Oberlandesgericht.

Der Parodie-Verein hatte in seiner Klage gegen das Verbot geltend gemacht, als Weltanschauungsgemeinschaft habe er das gleiche Recht wie die christlichen Kirchen. Diese dürfen an Ortseingängen mit Schildern auf die Zeiten der Gottesdienste hinweisen.

Dagegen erklärten die Richter, den "Pastafaris" genannten Mitgliedern fehle es an einer gemeinsamen Weltanschauung. Vielmehr imitiere der Verein als Mittel der Satire Texte und Symbole der christlichen Religion, wie zum Beispiel das "Monsterunser" zeige. Nach dem Inhalt der Satzung fehle zudem der für Religionsgemeinschaften charakteristische Gottesbezug.

Der Verein werde nun vor den Bundesgerichtshof und gegebenenfalls auch zum Bundesverfassungsgericht ziehen, kündigte der Vorsitzende Rüdiger Weida an. "Und zur Not gehen wir auch bis zum Europäischen Gerichtshof."

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