Gericht: Keine Mitschuld anderer Schiffe an Havarie

Köln · Die schwere Havarie des Säuretankers "Waldhof" vor sieben Jahren auf dem Rhein ist offenbar nur von diesem allein verursacht worden. Das Oberlandesgericht Köln traf am Dienstag zwar noch keine endgültige Entscheidung, machte aber deutlich, dass es keine Mitschuld des entgegenkommenden Schiffs "Akropolis" erkennen kann. Bei der Havarie waren zwei Besatzungsmitglieder der "Waldhof" ums Leben gekommen. Der Tanker war nach Angaben des Gerichts überladen und dadurch instabil.

 Das auf dem Rhein gekenterte Säuretankschiff "Waldhof" wird geborgen.

Das auf dem Rhein gekenterte Säuretankschiff "Waldhof" wird geborgen.

Foto: Thomas Frey/Archiv

Die "Waldhof"-Reederei sah gleichwohl eine Mitschuld der "Akropolis" und hatte deren Reederei auf 1,5 Millionen Euro Entschädigung verklagt. Die Vorsitzende Richterin Anke Eilers stellte aber am Dienstag klar: "Wir können keinen Sorgfaltspflichtverstoß der "Akropolis" feststellen." Dementsprechend gebe es auch keinen Entschädigungsanspruch. Zuvor hatte das Amtsgericht St. Goar in erster Instanz auch schon so entschieden. Der Fall wird in zweiter Instanz in Köln verhandelt, weil das dortige OLG ein Rheinschifffahrtsobergericht mit einem besonders großen Bezirk ist.

Die mit 2400 Tonnen Schwefelsäure beladene "Waldhof" war in der Nacht zum 13. Januar 2011 auf dem Mittelrhein nahe der Loreley gekentert. Danach war der Rhein 32 Tage lang gesperrt. Richterin Eilers sprach von der "größte(n) Havarie, die es auf dem Rhein gegeben hat". Die Entscheidung in dem Fall wird am 20. März verkündet.

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