Versorgung eingestellt Französischer Koma-Patient Vincent Lambert gestorben

Paris · Der bekannte französische Koma-Patient Vincent Lambert ist am Donnerstag gestorben. Seinem Tod war ein jahrelanger Rechtsstreit voraus gegangen, der auch international für Aufsehen sorgte.

 Ein Foto aus dem Jahr 2014: Vincent Lambert (r.) und seine Mutter im Krankenhaus.

Ein Foto aus dem Jahr 2014: Vincent Lambert (r.) und seine Mutter im Krankenhaus.

Foto:  Photopqr/L'union De Reims/MAXPPP/epa

Vincent Lambert ist tot. Am Donnerstagmorgen ist der 42-jährige Franzose in einer Klinik in Reims gestorben. Vergangene Woche hatten die Ärzte die Versorgung des Mannes über eine Sonde mit Wasser und Nahrung eingestellt. Dem Tod Lamberts war ein jahrelanger juristischer Streit vorausgegangen.

Während seine Ehefrau einen Abbruch der Behandlung befürwortete, wollten seine Eltern dies verhindern und zogen durch mehrere Instanzen bis zum Europäischen Menschengerichtshof. Zuletzt legten sie Beschwerde beim UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Mehrere medizinische Gutachter waren zuvor zu dem Ergebnis gekommen, dass Lambert nicht mehr bei Bewusstsein sei und sein Zustand sich auch nicht bessern werde. Die Eltern des ehemaligen Krankenpflegers argumentieren, ihr Sohn sei lediglich schwer behindert. Vincent Lambert war vor rund zehn Jahren bei einem Motorradunfall verunglückt und hatte sich schwer am Kopf verletzt. Er lag seitdem in einer Art Wachkoma.

Das Ringen um das Leben oder Sterben des Mannes war nicht nur ein Kampf der Gerichte. Niemand in Frankreich bleibt von der Geschichte unberührt. Philosophen stellen die fundamentalen Fragen nach der Würde des Menschen. Mediziner streiten sich, was sie technisch machen dürfen – und was nicht. Soziologen äußern sich dazu, wie unsere Gesellschaft mit dem Sterben umgeht. Vertreter der Kirchen fragen, ob Menschen dem Leben überhaupt ein Ende setzten dürfen?

Manche Franzosen befürchten, dass durch den Fall von Vincent Lambert Grenzen verschoben werden, wann Mediziner die lebenserhaltenden Geräte eines Menschen abschalten dürfen. In Frankreich ist die aktive Sterbehilfe, also einem Menschen ein tödlich wirkendes Mittel zu verabreichen, verboten. Passive Sterbehilfe durch das Abschalten von Apparaten und indirekte Sterbehilfe, bei der starke Medikamente Schmerzen lindern und als Nebenwirkung das Sterben beschleunigen, sind zulässig.

Man verliere nicht die Menschenwürde, wenn man physisch eingeschränkt ist, argumentierte Jean-Frédéric Poisson, Vorsitzender der christdemokratischen Partei (PCD) in der Nationalversammlung. Folge man diesem Denken, besäßen Menschen mit körperlicher Behinderung weniger Würde als Menschen ohne Handicap. Eine solche Logik sei aber eine große Gefahr und ein zivilisatorischer Rückschritt.

Am Ende haben die Eltern von Vincent Lambert resigniert, nachdem sich der Zustand des Patienten aufgrund des Stopps der Versorgung drastisch verschlechtert hatte. „Wir können uns heute nicht mehr vorstellen, den tödlichen Prozess aufzuhalten“, sagte der Anwalt der Eltern, Jean Paillot, am Montag. „Vincents Tod ist jetzt unvermeidlich“, schrieben die Eltern in einem Brief. „Dieses Mal ist es vorbei“, hieß es weiter. Lamberts Vater bezeichnete den Behandlungsstopp als „eine getarnte Ermordung, eine Sterbehilfe“. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen wegen Mordes eingeleitet.

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