"Heksenkaas" vs. "Wievenkaas" EuGH zum Käse-Streit: Geschmack lässt sich nicht schützen

Luxemburg · Wer mit seinen Rezepten Geld verdient, hält sie gern geheim. Aber lässt sich auch der Geschmack eines Lebensmittels schützen? Darüber hat nun das höchste EU-Gericht entschieden.

 Der Geschmack eines Lebensmittels kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht urheberrechtlich geschützt werden.

Der Geschmack eines Lebensmittels kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht urheberrechtlich geschützt werden.

Foto: Boris Roessler

Der Geschmack eines Lebensmittels kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht urheberrechtlich geschützt werden. Geschmack könne nicht als "Werk" eingestuft werden, urteilten die Richter (Rechtssache C-310/17). Das sei für den Schutz des Urheberrechts jedoch nötig.

Hintergrund ist ein Streit um Frischkäse in den Niederlanden. Der Hersteller Levola hielt seinen "Heksenkaas" für einzigartig - bis der Konkurrent Smilde 2014 seinen "Witte Wievenkaas" auf den Markt brachte, der nach Ansicht von Levola genauso schmeckt.

Das Unternehmen sah darin eine Verletzung seiner Rechte am Geschmack des Frischkäses und forderte seinen Konkurrenten auf, Herstellung und Verkauf des "Witte Wievenkaas" zu unterlassen. Das zuständige niederländische Gericht wollte vom EuGH wissen, ob Geschmack nach EU-Recht urheberrechtlich geschützt werden kann.

Die Richter betonten nun, dass der Schutz des Urheberrechts "sich auf Ausdrucksformen und nicht auf Ideen, Verfahren, Arbeitsweisen oder mathematische Konzepte" erstrecke. Die Einstufung als "Werk" verlange eine eigene geistige Schöpfung.

Lebensmittel erfüllen diese Kriterien nach Ansicht der Luxemburger Richter nicht. Anders als bei Literatur, Kunst, Filmen oder Musik sei Geschmack nicht präzise und objektiv zu beurteilen. Der Geschmacksinn eines Menschen sei subjektiv und hänge auch vom Alter oder von Gewohnheiten ab, hieß es weiter. Außerdem könne er sich verändern. Über den konkreten Fall muss nach dem Urteil des EU-Gerichts jetzt das niederländische Gericht entscheiden.

"Die Revolution ist ausgeblieben. So verschieden Geschmäcker bekanntlich sind, so wenig lassen sie sich nach dem Urteil des EuGH monopolisieren", sagte Urheberrechts-Anwalt Daniel Kendziur über das Urteil vom Dienstag. Im Gegensatz dazu könne der Name eines Lebensmittels gegebenenfalls markenrechtlich oder die Zubereitung patentrechtlich geschützt werden.

Die Berliner Anwältin für Lebensmittelrecht, Heike Blank, gibt zu bedenken: "Mit seinem Urteil erspart der EuGH der Branche auch die praktische Schwierigkeit, dass Geschmack nicht genau und objektiv identifizierbar ist."

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