Weitere Zusammenstoß mit Lkw Erneut tödlicher Unfall auf der A3 bei Ratingen

Düsseldorf · Fast an der gleichen Stelle, an der am Donnerstag der Beueler Badmintonspieler Erik Meijs verunglückte, ereignete sich am Freitag ein weiterer Auffahrunfall. Wieder stirbt ein Mensch. Die Ermittlungen - auch im Fall Meijs - laufen.

Nur einen Tag nach einem schweren Autobahnunfall mit zwei Toten bei Ratingen hat sich am Freitag unweit der ersten Unfallstelle auf der Autobahn 3 in Nordrhein-Westfalen ein weiterer tödlicher Zusammenstoß ereignet. Dabei wurde der Fahrer eines Kleinlasters getötet, wie die Düsseldorfer Polizei mitteilte. Der Dreieinhalbtonner fuhr demnach auf einen Lastwagen auf, der bremsen musste. Der Beifahrer im Kleinlaster wurde schwer verletzt.

Nach Polizeiangaben ereignete sich der neue Unfall am Freitag gegen 11.30 Uhr zwischen den Anschlussstellen Mettmann und Ratingen-Ost. Beide Insassen des aufgefahrenen Kleinlasters wurden laut Feuerwehr eingeklemmt. Der Fahrer starb nach Angaben eines Polizeisprechers während des Rettungseinsatzes.

Erst am Donnerstagmorgen war auf der A3 bei Ratingen ein Lastwagen an einem Stauende auf ein Auto gefahren und hatte den Wagen unter einen Sattelzug geschoben. Der 34-jährige Autofahrer wurde in seinem Fahrzeug eingeklemmt und starb noch an der Unfallstelle. Ein weiteres Unfallopfer, der 26-jährige Badminton-Bundesligaspieler Erik Meijs, erlag am Abend in einem Krankenhaus in Duisburg seinen Verletzungen.

Ermittlungen gegen Gaffer

Nach dem Unfall am Donnerstag läuft ein Verfahren gegen den Lastwagen-Fahrer aus Ungarn, der vor dem Kreuz Breitscheid ungebremst in das Stauende gerast war. Nachdem eine Sicherheitsleistung genommen wurde, befindet sich der Mann wieder auf freiem Fuß und darf Deutschland verlassen, teilte die Polizei Düsseldorf mit.

Die Polizei wertet zudem Videoaufnahmen vom Gegenverkehr aus, um Gaffer zu ermitteln. Die Beamten sprachen davon, dass zahllose Verkehrsteilnehmer auf der Gegenfahrbahn völlig ungeniert Fotos und Videos von der Unfallstelle gemacht hätten. Solche Aufnahmen können als Ordnungswidrigkeit oder auch als Straftat verfolgt werden. Denn schon alleine das Benutzen eines Handys während der Fahrt ist verboten. Die Bußgelder liegen zwischen 20 und 1000 Euro - aber auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist laut Gesetz möglich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort