Prozesse Ehepaar soll Facebook-Kontakt der Tochter erstochen haben

Aachen · Im Glauben, hinter einem Facebook-Kontakt der Tochter stecke ein Pädophiler, soll ein Ehepaar einen 29-Jährigen getötet haben. Ging es um Selbstjustiz? Die Eltern stehen jetzt in Aachen vor Gericht.

 Laut Anklage hatte der Mann das Mädchen für ein Treffen "unverfänglich" angeschrieben.

Laut Anklage hatte der Mann das Mädchen für ein Treffen "unverfänglich" angeschrieben.

Foto: Marius Becker

Ein Ehepaar soll einen Facebook-Kontakt seiner zwölf Jahre alten Tochter erstochen haben - laut Anklage im Irrglauben, der 29-jährige Mann sei ein Pädophiler. Zum Prozessbeginn in Aachen wollten sich die Angeklagten nicht zu den Vorwürfen äußern.

Mit einem weiteren Helfer sind sie wegen gemeinschaftlichen Mordes und schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge angeklagt. Der Tod des 29-Jährigen im August 2015 hatte als Fall vermeintlicher Selbstjustiz für Aufsehen gesorgt.

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass das Paar den Mann tötete, weil er das Mädchen auf Facebook angeschrieben hatte. Die Eltern hätten vermutet, der Mann wolle die Zwölfjährige missbrauchen, obwohl es dafür keine Anhaltspunkte gegeben habe. Seine Nachricht sei unverfänglich gewesen und der Kontakt auch schnell versandet. Dass das Mädchen erst zwölf Jahre alt war, sei auf ihrem Profil zudem gar nicht zu erkennen gewesen - dort habe sie sich als zehn Jahre älter ausgegeben. Die Eltern hätten das gewusst.

Ein bis heute Unbekannter soll das Mädchen tatsächlich aufgefordert haben, ihm Bilder zu schicken - in einem entsprechenden Ermittlungsverfahren wurde er aber nie gefunden. Anzeichen, dass es sich bei dem Unbekannten um den 29-Jährigen gehandelt haben könnte, habe es nicht gegeben. Die Eltern hätten dennoch an das Handy des Mannes kommen wollen.

Der 29-Jährige soll von den Eltern und dem mutmaßlichen Komplizen in einen Hinterhalt gelockt und vom Vater erstochen worden sein. Eine weitere Bekannte des Paares habe das Opfer zuvor an ein abgelegenes Straßenende gelotst. Ein dritter Bekannter soll unterdessen die Kinder des Paares gehütet haben. Die letzteren beiden Bekannten sind wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung mitangeklagt - sie sollen davon ausgegangen sein, dass das Opfer verletzt werden sollte.

Das Landgericht hat für den Prozess Termine bis Mitte Mai festgelegt.

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