Karfreitag in Bochum Ausnahmeregelung für "Das Leben des Brian"

Bochum · Der Karfreitag ist in Deutschland ein stiller Feiertag. Neben Veranstaltungen und Aufführungen dürfen an diesem Tag nur bestimmte Filme gezeigt werden. Die Komödie "Das Leben des Brian" gehört nicht dazu. In Bochum wird jedoch eine Ausnahme gemacht.

An Karfreitag müssen Monty-Python-Fans jedes Jahr stark sein: Die Komödie "Das Leben des Brian" der Komikertruppe darf an diesem sogenannten stillen Feiertag öffentlich nicht gezeigt werden. So steht es im Gesetz. Doch nun hat sich eine Initiative aus Bochum für den Film und gegen das Verbot stark gemacht.

An einem stillen Feiertag sind in der Bundesrepublik ausschließlich Filme erlaubt, die "vom Kultusministerium oder der von ihm bestimmten Stelle als geeignet anerkannt sind". Die Liste der nicht erlaubten Filme umfasst rund 700 Werke, darunter auch "Heidi in den Bergen". Aber nicht nur Filme sind kritisch zu betrachten. Musik- und Tanzveranstaltungen, Sport und überhaupt alles, was draußen Lärm machen könnte, ist an diesem Tag verboten.

Gegen diese Verbote spricht sich seit mehreren Jahren die Initiative "Religionsfrei im Revier" aus Bochum aus. Seit sechs Jahren verstößt sie bewusst gegen diese Bestimmung, indem sie in der bekannten Bochumer Location "Riff" den Film zeigt. Laut ihrer Website wollen die Kämpfer für Religionsfreiheit mit der Vorführung "gegen die klerikale Bevormundung durch die Bestimmungen des Feiertagsgesetzes demonstrieren".

100 Euro Bußgeld

Nach dem mehrmaligen Verstoß gegen die Auflagen und Verweisen der Bezirksregierung Arnsberg auf die geltende Rechtslage, musste der Veranstalter im Jahr 2014 100 Euro Bußgeld zahlen. Generell gibt es keine speziellen Strafen bei Verstößen an den Feiertagen. Es können jedoch Bußgelder wegen Lärmbelästigung drohen.

Gegen das Bußgeld klagte sich der Veranstalter durch mehrere Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dieses fällte zwar kein Urteil, gab aber rechtliche Hinweise an die zuständige Bezirksregierung und den Kläger. Dabei wies das Gericht auch darauf hin, dass der Kläger einen Antrag auf eine Ausnahmeregelung bei der zuständigen Bezirksregierung stellen könne. Den Antrag stellte der Veranstalter über seinen Anwalt dann am 14. Februar. Daraufhin erteilte die Bezirksregierung Arnsberg im März tatsächlich eine Ausnahmegenehmigung für das Jahr 2018.

Diese gelte allerdings nur für dieses Jahr und ändere nichts an den Vorgaben und der strikten rechtlichen Regelung, sagte der Pressesprecher der Bezirksregierung, Christoph Söbbeler, dem General-Anzeiger. "Durch die Art und Weise der Filmvorführung in einem geschlossenen Raum mit einer geringen Teilnehmerzahl sind keine Auswirkungen zu befürchten, die den äußeren Ruherahmen des mit einem besonderen Stilleschutz ausgestatteten Tages beeinträchtigen könne", so ein Auszug der Ausnahmegenehmigung. Ebenfalls ist dem Schreiben zu entnehmen, dass der Veranstalter für diese Entscheidung der Bezirksregierung eine Gebühr in Höhe von 60 Euro zu zahlen hat.

Die Komödie "Das Leben des Brian" wird nun an Karfreitag um 20.45 Uhr im Riff in Bochum gezeigt. Legal und ganz ohne Gefahr für den religiösen Frieden - und zur Freude der Monty-Python-Fans.

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