Änderungen und Neuerungen Das ändert sich für Verbraucher ab August

BONN · Änderungen bei Kita-Gebühren, Super-Sparpreise bei der Bahn und mehr: Im August kommen auf Verbraucher wieder einige Änderungen und Neuerungen zu. Wir geben einen Überblick.

Kita-Gebühren

Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder in Kitas oder bei Tagesmüttern in Berlin künftig generell keine Beiträge mehr zahlen. Ab 1. August kostet die Kinderbetreuung auch für Kinder unter einem Jahr nichts mehr; die anderen fünf Jahre vor Schulbeginn waren schon seit 2007 schrittweise beitragsfrei gestellt worden. In allen Altersklassen müssen Eltern allerdings auch in Zukunft das Essen in den Kitas finanzieren.

Berlin ist damit das erste Bundesland, das die Kita-Gebühren komplett abschafft. In Rheinland-Pfalz gibt es die Beitragsfreiheit für Kinder ab zwei Jahren bereits seit 2010. In Niedersachsen und Hessen ist die Kinderbetreuung ab 1. August für Kinder ab drei Jahren beitragsfrei. Brandenburg steigt ebenfalls ein: Ab 1. August müssen Eltern zunächst für das letzte Kita-Jahr kein Geld mehr zahlen.

Super-Sparpreis bei der Bahn

Sparpreistickets ab 19,90 Euro in der zweiten Klasse kennen Bahnfahrer schon - aber nur von Sonderaktionen. Nun kommen sie ab 1. August als "Super Sparpreis" dauerhaft. Wer eine Bahncard hat, bekommt Rabatt und fährt unter Umständen sogar für knapp 15 Euro quer durchs Land.

Die Zahl der "Super Sparpreis"-Tickets wird aber begrenzt, und es wird sie vor allem für Züge geben, die normal nicht besonders voll sind, weniger für den beliebten Freitagnachmittag. "Es bietet sich an, möglichst früh zu buchen", rät Berthold Huber, Personenverkehrsvorstand der Bahn.

Neue Regelungen für Elektroschrott

Sammelstelle für Elektroschrott statt Sperrmüll oder Altkleidersack: Eine Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) bringt vom 15. August an Änderungen auch für Verbraucher mit sich. Mit der Einführung des sogenannten offenen Anwendungsbereichs "Open Scope" fallen künftig alle elektrischen und elektronischen Geräte unter das Gesetz, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Damit können künftig auch ausgediente Möbel oder Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen zum Elektroschrott werden, der getrennt entsorgt werden muss. Deutlicher Hinweis ist dann das Symbol mit durchgestrichener Mülltonne.

Kennzeichnung für Fleisch

Aldi Nord und Aldi Süd, die bisher vor allem günstige Waren anbieten, führen ab Anfang August Schritt für Schritt eine Fleischkennzeichnung auf ihren Waren ein, damit Kunden an der Kühltheke erkennen können, wie die Rinder, Hühner, Schweine gehalten wurden, die Steak, Keule, Schnitzel liefern. Aldi nennt das „Haltungstransparenz“. Das Ziel sei „langfristig für mehr Tierwohl zu sorgen“. So solle „auf die Wünsche“ der Kunden eingegangen werden.

Die Handelskette folgt damit der Konkurrenz. Lidl hat bereits im Februar einen Haltungspass eingeführt. Dem haben sich Kaufland, Netto und Penny weitgehend angeschlossen.

Neue Regelung beim Familiennachzug

Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus dürfen ab 1. August wieder Angehörige nach Deutschland nachkommen lassen. Der Bundesrat gab grünes Licht für ein Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs. Pro Monat sollen insgesamt maximal 1000 Angehörige einreisen dürfen. Die Neuregelung sieht vor, dass Ehepartner und minderjährige Kinder nach Deutschland nachkommen dürfen. Das Gleiche gilt für Eltern unbegleitet in Deutschland lebender minderjähriger Flüchtlinge.

Berufszulassung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter

Ende Juni 2017 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler. Danach kann jetzt nur noch Wohnimmobilienverwalter werden, wer zuverlässig ist, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und eine Berufshaftpflichtversicherung hat. Der Bundesrat beschloss das Gesetz im September 2017, zum 1. August tritt es nun in Kraft.

(Mit Inhalten von dpa)

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