Nach Ekelskandal Bewährungsstrafen für Ex-Manager bei Müller-Brot

Landshut · Mäusedreck, Kakerlaken, Schimmel an den Anlagen. In der Großbäckerei Müller-Brot herrschten eklige Zustände. Trotzdem wurden dort täglich Zehntausende Brötchen, Brote und andere Backwaren produziert. Drei Ex-Manager sind dafür jetzt verurteilt worden.

 Eine tote Maus oder Schabennester haben in einer Bäckerei nichts verloren, sagte der Vorsitzende Richter.

Eine tote Maus oder Schabennester haben in einer Bäckerei nichts verloren, sagte der Vorsitzende Richter.

Foto: Sven Hoppe/Archiv

Nach dem Ekelskandal bei der bayerischen Großbäckerei Müller-Brot sind drei Ex-Manager zu Bewährungsstrafen zwischen 12 und 22 Monaten verurteilt worden. Sie müssen zudem Geldstrafen zwischen 9000 und 13.000 Euro zahlen.

Nach Überzeugung des Landgerichts Landshut haben die ehemaligen Geschäftsführer der später insolventen Bäckerei große Mengen Lebensmittel in den Handel gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Zudem machten sich die 49 bis 70 Jahre alten Männer demnach der Insolvenzverschleppung und des Betrugs in 177 Fällen schuldig.

Die Hygienemängel seien nicht an den Lebensmitteln, sondern in der Produktionsumgebung festgestellt worden, sagte der Vorsitzende Richter Alfons Gmelch am Freitag. Gesundheitsgefährdende Lebensmittel seien nicht in den Handel gelangt.

Die Produktion in der Firma im oberbayerischen Neufahrn, die eine der größten Bäckereien in Deutschland war, war Anfang 2012 vom Landratsamt Freising gestoppt worden. Trotz mehrfacher Kontrollen und Beanstandungen - unter anderem wegen Mäusedrecks, Kakerlaken, Käfern und Schimmels - hatte die Firma die Probleme nicht beseitigt. Zwei Wochen nach dem Produktionsstopp meldete Müller-Brot Insolvenz an. 1250 Mitarbeiter verloren ihren Job.

"Die Lebensmittel selbst waren unbedenklich. Es war kein Schimmel im Brot oder eine Schabe in der Semmel", sagte Gmelch. Es herrschten aber ekelerregende Umstände in der Produktion. Eine tote Maus oder Schabennester hätten in einer Bäckerei nichts verloren. Die Hygienemängel waren den Managern bekannt. "Die Angeklagten haben die Mängel aber als unbedenklich eingestuft und die notwendigen Maßnahmen nicht eingeleitet", sagte der Richter.

Relevanter bei der Strafzumessung sind nach Angaben des Gerichts die Insolvenzverschleppung und der Betrug in 177 Fällen. Die damaligen Geschäftsführer gaben trotz Zahlungsunfähigkeit Waren und sonstige Leistungen im Wert von rund 1,25 Millionen Euro in Auftrag.

Die Staatsanwaltschaft kündigte an, in Revision zu gehen. Sie hatte für die drei Ex-Manager Gefängnisstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren und fünf Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte für zwei ihrer Mandanten auf Freispruch plädiert.

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