Bettwanzen: Häftling bekommt Schmerzensgeld vom Land

Bonn · Ein Häftling der Justizvollzugsanstalt Euskirchen bekommt wegen Bettwanzen in seinem Zellenbett 1000 Euro Schmerzensgeld vom Land Nordrhein-Westfalen. Wie ein Sprecher des Bonner Landgerichts am Dienstag bestätigte, haben sich der 28 Jahre alte Kläger und das Land auf diesen von den Richtern vorgeschlagenen Vergleich geeinigt.

 Der Eingang des Landgerichtes in Bonn.

Der Eingang des Landgerichtes in Bonn.

Foto: Daniel Naupold/Archiv

Der Häftling wurde nach eigenem Bekunden von der Anstaltsärztin nicht ernst genommen, als er bei ihr mit extrem juckendem, roten Ausschlag vorstellig wurde. Stattdessen wurde er wegen des dringenden Verdachts auf Krätze in Quarantäne genommen. Erst als der Häftling nach sechs Wochen zufällig ein ein Millimeter großes Bettwanzen-Exemplar in seiner Zelle entdeckte, konnte sein Hautleiden aufgeklärt werden.

Das Gesundheitsamt beauftragte sofort einen Kammerjäger, um die blutsaugenden Parasiten zu entfernen. Wäre er von Anfang an richtig untersucht worden, hätte viel eher erkannt werden können, dass er unter Bettwanzen-Stichen gelitten habe, argumentierte der Häftling.

Der verurteilte Räuber hatte der JVA eine Amtspflichtverletzung vorgeworfen und ursprünglich 3500 Euro Schmerzensgeld gefordert. Diese Klageforderung erschien den Richtern jedoch zu hoch gegriffen.

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