Frau bei Jagdunfall getroffen BH schützt Touristin bei Schuss: Verfahren eingestellt

Wismar/Gütersloh · Ein Metallteil ihres Büstenhalters hat einer Frau aus dem Kreis Gütersloh bei einem Jagdunfall wohl vor schlimmeren Verletzungen bewahrt. Nun wurde auch das Verfahren gegen den Schützen eingestellt.

Ein besonders stabiler Büstenhalter hat eine Frau aus dem Kreis Gütersloh vor schweren Verletzungen und den Jäger nun auch vor einem Prozess bewahrt. Das Amtsgericht Wismar habe das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den 54-Jährigen gegen eine Geldauflage eingestellt, sagte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch.

Der Jäger habe die Auflage - mehrere Hundert Euro im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs - bereits bezahlt. Die Auflage berücksichtige die zerstörte Kleidung der Radfahrerin, die damals als Touristin in Mecklenburg-Vorpommern war, und Schmerzensgeld. „Solch einen Fall hatten wir noch nie“, sagte der Gerichtssprecher.

Der Jäger hatte im August 2015 in einem Rapsfeld bei Gadebusch in Nordwestmecklenburg auf Wildschweine geschossen. Ein Projektilteil traf die Radlerin aus NRW, die durch den BH nur leicht verletzt wurde. Dem Mann wurde vorgeworfen, „ohne ausreichenden Kugelfang“ geschossen zu haben. Er hätte besser einschätzen müssen, ob umherfliegende Munitionsteile jemanden verletzten könnten. Die Frau aus dem Kreis Gütersloh war an dem Abend mit Begleitung unterwegs.

Sie hatte plötzlich Schmerzen im Brustbereich gespürt. An der Stelle, an der der BH-Metallbügel saß, hatte sich laut Polizei ein blauer Fleck gebildet. Dort fand sich ein Munitionsteil.

Landes-Agrarminister Till Backhaus (SPD) hatte die Jäger aufgefordert, die Jagdregeln mehr zu achten. Ob der Mann auch ein Tier getroffen hatte, blieb unklar.

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