Arbeitsgericht: Erste Berufungsurteile zum Kohledeputat

Hamm · Das sogenannte Kohledeputat ist Tradition im Ruhrgebiet. Nun läuft die Kohleförderung aus. Die Bergbaurentner wollen aber weiter ihre lebenslange Gratislieferung. Arbeitsrichter sehen das anders.

 Förderturm hinter einer Kohlenhalde.

Förderturm hinter einer Kohlenhalde.

Foto: Roland Weihrauch/Archiv

Im Streit um die Zukunft der traditionellen Gratiskohle hat das Landesarbeitsgericht Hamm erste Berufungsurteile gefällt. Das Gericht wies am Mittwoch die Klagen von zwei Bergleuten ab, die weiter lebenslang kostenlos Kohle bekommen wollen oder als Ersatz gleichwertige Geldzahlungen. Zwar waren schon im Herbst einige Bergleute den Weg nach Hamm gegangen. Sie hatten ihre Klagen wegen mangelnder Erfolgsaussichten aber kurzfristig zurückgezogen. Den Klägern ließ das LAG am Mittwoch keine Revisionsmöglichkeit am Bundesarbeitsgericht.

Eine dritte Klage will das Gericht weiterverfolgen. Es geht aber nur um ein Detail. Der Kläger hatte eine falsche Berechnung durch die RAG beanstandet. Es geht um die tarifvertraglich 2015 festgelegte Möglichkeit der Abfindung des Kohledeputats. Hier habe der Kläger eingewandt, so das Gericht, dass die vorgesehenen Beträge hinter den nach versicherungsmathematischen Methoden zu ermittelnden Summen zum Teil deutlich zurückblieben. Dem will die Kammer nachgehen. Im Kern geht es bei vielen Klagen darum, dass die Bergleute mit der Umwandlung der Kohlelieferungen in Geldleistungen mit der Höhe nicht einverstanden sind. Die RAG zahle nur einen kleinen Teil des Marktwertes der Kohle. Das Gericht hält die Summen aber für "angemessen". Ob es zu weiteren Verhandlungen kommt, ist noch offen. Mehr als 400 Klagen liegen noch an.

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