Lange Haftstrafe für Rentner aus Seubersdorf Anschlag mit Bunsenbrenner: Rentner muss hinter Gittern

Nürnberg · Ein Rentner hat seinen Nachbarn angezündet - das sahen Richter in Nürnberg als erwiesen an und verurteilten den Mann zu sechseinhalb Jahren Haft. Die Tat sei hinterlistig und grausam gewesen.

 Mit einem Bunsenbrenner hat ein Rentner seinen Nachbarn angezündet.

Mit einem Bunsenbrenner hat ein Rentner seinen Nachbarn angezündet.

Foto: dpa (Symbolbild)

Weil er seinen Nachbarn mit Benzin und einem Bunsenbrenner in Brand gesteckt hat, muss ein 63 Jahre alter Mann für sechseinhalb Jahre in Haft. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Rentner am Freitagabend wegen versuchten Mordes. Die Urteilsverkündung musste zunächst unterbrochen werden, weil der Angeklagte beim Erscheinen der Richter zusammengebrochen war. Ein Notarzt behandelte den 63-Jährigen, der die Untersuchungshaft bereits auf der Krankenstation verbracht hatte.

Nachdem er wieder verhandlungsfähig war, verkündeten die Richter das Urteil. Sie sahen es als erwiesen an, dass er seinen 65 Jahre alten Nachbarn im Januar mit Benzin bespritzt und mit einem Bunsenbrenner angezündet hatte. Vorausgegangen war der Tat im oberpfälzischen Seubersdorf ein Streit um eine Hecke, die der Nachbar eigenmächtig gestutzt hatte. Die Richter wiesen den Angeklagten in eine psychiatrische Klinik ein.

Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft für den Rentner gefordert. Der Anklagevertreter warf dem Mann in seinem Schlusswort einen „hinterlistigen, grausamen“ Mordversuch vor. Er beschrieb den 63-Jährigen als streitlustigen Mann, der seit Jahren die halbe Nachbarschaft schikaniert habe. Als er bei seinem Nachbarn klingelte, habe er eine Axt, eine Luftpistole, Brandbeschleuniger und einenBunsenbrenner dabeigehabt. Sein Opfer habe „besonders qualvoll“ sterben sollen.

Das 65 Jahre alte Opfer leidet noch immer an den Brandverletzungen. Sein Anwalt verurteilte die Tat als „feig und hinterfotzig“. Der Angeklagte hatte sich zum Prozessauftakt auf Erinnerungslücken berufen, die Vorwürfe jedoch nicht bestritten. Seine Verteidigung hatte sieben Jahre Gefängnis gefordert.

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