Amoklauf: Gericht ordnet Psychiatrie für Axt-Angreifer an

Düsseldorf · Im März stürmte ein Amokläufer mit einer Axt durch den Düsseldorfer Hauptbahnhof. Die Polizei schloss zunächst einen Terroranschlag nicht aus. Nun lässt ein Gericht den Mann in einer Psychiatrie unterbringen.

 Richterhammer.

Richterhammer.

Foto: Uli Deck/Archiv

Nach dem blutigen Amoklauf mit einer Axt im Düsseldorfer Hauptbahnhof hat das Landgericht die dauerhafte Unterbringung des Täters in einer Psychiatrie angeordnet. Der 37-Jährige sei zur Tatzeit an Schizophrenie erkrankt und schuldunfähig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag. Der Mann aus dem Kosovo stand wegen versuchten Totschlags in acht Fällen vor Gericht.

Er hatte am 9. März im Bahnhof mit einer Axt brutal gewütet. Stimmen hätten ihm dies befohlen, hatte er einem Psychiater berichtet. Er habe dies getan, um von Polizisten erschossen zu werden.

Weil die Polizei zunächst einen Terroranschlag nicht ausschließen konnte, wurde Großalarm ausgelöst. Überwachungskameras zeigen, wie schwer bewaffnete Polizisten auf den Bahnsteig stürmen. Der Hauptbahnhof wurde abgesperrt, Hunderte Reisende saßen in den Zügen fest.

Nach den Axt-Attacken war der Mann von einer Brücke gesprungen und hatte sich dabei selbst schwer verletzt. Insgesamt waren zehn Menschen bei dem Amoklauf verletzt worden. Einige Opfer schwebten mit Schädelbrüchen und gebrochenen Halswirbeln zeitweise in akuter Lebensgefahr.

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