Schutz vor Cyber-Grooming verbessern Alles beginnt mit einem harmlosen Chat

Berlin · Zunächst werden sie virtuell um den Finger gewickelt und danach im realen Leben missbraucht: Kinder werden immer häufiger Opfer von Cyber-Grooming. Dieses rückt erneut in den Fokus der Öffentlichkeit und wird heute Abend in einem ARD-Themenabend behandelt. Wir geben Tipps, wie Sie Ihre Kinder im Internet schützen können.

Hinter Cyber-Grooming versteckt sich eine große Gefahr, der sich Kinder, die im Internet mit Fremden chatten, aussetzen. Zu Deutsch bedeutet der Begriff "Internet-Anbahnung". Dieser beschreibt die Handlung von Personen, die im Rahmen von Chats und Foren Kinder ansprechen beziehungsweise anschreiben und auf einen sexuellen Kontakt abzielen.

Hauptsächlich nimmt der Begriff Bezug auf Minderjährige, meist junge Mädchen, die von Volljährigen Personen, meist älteren Männern, zunächst angeschrieben werden. Dies machen die Täter in der Regel mithilfe eines Fake-Profils, in welchem sie sich als gleichaltrige Jungen ausgeben, die auf der Suche nach einer netten Bekanntschaft sind.

Wenn sie ihre Opfer dann um den Finger gewickelt und deren Vertrauen gewonnen haben, wird dieses zu eigenen Zwecken ausgenutzt. Durch die mögliche Anonymität des Internets fühlen sich die Täter sicher und setzen ihren Plan konkret in die Tat um. Sie fordern Fotos oder Videos, die meist sehr freizügig oder gar pornografisch sind. Diese nutzen die Täter häufig auch dazu, ihre Opfer zu erpressen und weitere Fotos oder Videos zu erhalten. So gelangen die Kinder in einen Teufelskreis, da sie einerseits nicht möchten, dass ihre schon freizügig versendeten Fotos veröffentlicht werden. Daher entscheiden sie sich, ihrem vermeintlichen Freund immer mehr Dateien zu liefern, womit dieser immer mehr Macht über sein Opfer erhält.

Häufig verlieben sich die Opfer in ihre Internetbekanntschaft

In dieser virtuellen Welt erreichen es die Täter häufig sogar, dass sich ihre Opfer mit der Zeit in sie verlieben. Wenn das Vertrauen so groß ist und der Täter sein Opfer völlig in der Hand hat, verabredet dieser sich zu einem ersten Treffen in der realen Welt. Wenn es so weit kommt, folgt häufig sexueller Missbrauch oder auch die Weiterverarbeitung der Aufnahmen zu kinderpornografischem Material. "Für diese Kriminellen ist das Internet ein paradiesischer Ort mit direktem und ungestörten Kontakt zu ihren Opfern", erklärt Julia von Weiler, Vorstand der Kinderschutzorganisation "Innocence in danger".

"Kinder und Jugendliche verlieren in der Netzwelt oft die Schutzmechanismen, die in ihrer realen Welt gelten, wiegen sich in Sicherheit und bauen schnell Hemmungen ab", erläutert Julia von Weiler.

Themenabend zu Cyber-Grooming auf ARD

Anlässlich dieser Gefahr des Cyber-Groomings, die aktuell wieder im Fokus in der Öffentlichkeit steht, strahlt die ARD am Mittwochabend ab 20.15 Uhr einen Themenabend aus, um die Gesellschaft auf dieses Thema aufmerksam zu machen. Mit dem Film "Das weiße Kaninchen" startet der Abend, der von einem Gespräch mit verschiedenen Spezialisten und Betroffenen weitergeht.

Das Bundeskriminalamt (BKA) verzeichnet seit den letzten fünf Jahren eine ansteigende Zahl der Cyber-Grooming-Fälle und geht von einer weiterhin steigenden Tendenz in der Zukunft aus. Als Grund dafür sieht das BKA die zunehmende Social-Media-Nutzung, preiswerte Hardware und Internettarife sowie den Ausbau von Hotspots.

Beim Cybergrooming muss schon der Versuch strafbar sein

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker äußerte sich zu den aktuellen Umständen und fordert härte Vorgehensweisen: "Beim Cybergrooming muss endlich auch der Versuch strafbar werden. Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um Kinder vor solchen Gefahren zu schützen. Dazu bedarf es endlich einer handfesten Sanktion."

Im November 2014 wurde die Strafbarkeit des Cyber-Groomings zwar auf alle Formen der modernen Kommunikation ausgedehnt, jedoch sieht die Union noch Verschärfungsbedarf des verabschiedeten Gesetzes "Zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht". Eine damals abgelehnte Einführung einer Versuchsstrafbarkeit steht nun erneut zur Debatte.

Wie Winkelmeier-Becker weiterhin betont, würde "nach Ansicht von Experten eine Versuchsstrafbarkeit die Ermittlungsmöglichkeiten zur Überführung solcher Täter und die Chancen auf Verhinderung weiterer Taten maßgeblich steigern. Die Folge wäre eine erheblich größere Abschreckung potentieller Täter. Diesen präventiven Schutz dürfen wir unseren Kindern nicht verwehren. Bundesjustizminister Maas muss deshalb endlich handeln."

Mit Material von dpa

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