„Ebay-Baby“ Vater wird Kontakt zum „Ebay-Baby“ eingeschränkt

Duisburg · Ein Mann, der seine wenige Wochen alte Tochter in einer Ebay Kleinanzeige angeboten hat, darf vorerst nur noch unter Aufsicht Kontakt zu dem Baby haben. Das hat das Duisburger Amtsgericht am Donnerstag entschieden.

Die Mutter soll mit dem Kind ohne den Vater in eine Mutter-Kind-Einrichtung ziehen. Wie das Gericht mitteilte, soll ein unbeaufsichtigter Kontakt des Vaters zum Kind ausgeschlossen werden. Dazu habe das Familiengericht ergänzende Maßnahmen getroffen. Der Vater hatte zugegeben, die Verkaufsanzeige geschaltet zu haben.

Das Mädchen war vor zwei Wochen für 5000 Euro auf der Handelsplattform Ebay Kleinanzeigen angeboten worden. Das Duisburger Jugendamt schritt ein und übergab es einer Pflegefamilie. Der Vater gab an, das Ganze sei nur ein Scherz gewesen. Die Ermittlungen gegen ihn wegen Verdachts auf Menschenhandel dauern an.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort