Filmverbot an "stillen Feiertagen" Darum sind an Karfreitag viele Filme verboten

Bonn · Rund 700 Filme dürfen an "stillen Feiertagen" wie Karfreitag in Deutschland nicht im Kino gezeigt werden. Grund ist ein jahrzehntealtes Verbot. Wir erklären die Hintergründe.

An Karfreitag dürfen rund 700 Filme nicht im KIno gezeigt werden.

An Karfreitag dürfen rund 700 Filme nicht im KIno gezeigt werden.

Foto: picture alliance / dpa

Was haben die Filme "Das Leben des Brian", "Ghostbusters" und "Max und Moritz" gemeinsam? Es sind Filme, die das "religiöse und sittliche Empfinden" an stillen christlichen Feiertagen verletzen können - und deshalb an Karfreitag nicht öffentlich im Kino gezeigt werden dürfen. So haben zumindest seit 1980 Prüfer der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) entschieden, die über die Altersfreigaben für Filme bestimmen, und deren Urteil bis heute gilt.

„Heidi“ steht auch auf der Liste - irrtümlicherweise

Die Liste der FSK, so steht es auch im Vorwort der Publikation, kann Fehler enthalten. Ein Beispiel dafür ist die Einordnung des Cartoonklassikers "Heidi in den Bergen" als nicht feiertagsfreier Film - der Kinderfilm steht jedoch fälschlicherweise auf der Liste, da er nicht auf seine Feiertagstauglichkeit geprüft wurde und somit automatisch als nicht feiertagsfrei gilt. Es ist nicht auszuschließen, dass auch andere Filme nur aus diesem Grund auf der Liste gelandet sind: Die FSK-Prüfer halten laut der Liste auch die augenscheinlich harmlosen Kinderfilme "Max und Moritz", "Kalle Blomquist" und "Nick Knatterton's Abenteuer" für nicht feiertagstauglich. Insgesamt gilt das Verbot für rund 700 Filme, wie die FSK auf ihrer Internetseite darlegt, die den Stand bis 2015 abbildet.

Eine erneute Prüfung könnte wohl aus heutiger Sicht in vielen Fällen zu einem anderen Ergebnis führen. Denn: Im Laufe der Jahre können sich Einstufungen auch ändern, wie bei dem Film "Die Feuerzangenbowle". 1954 wurde der Film als "nicht feiertagsfrei" eingestuft, da der „lustspielhafte Charakter“ nach Auffassung des Prüfausschusses dem Ernst der stillen Feiertage widersprach. Bei einer erneuten Prüfung 1980 wurde der Film dann für öffentliche Vorführungen freigegeben.

Kinderfilme, Klassiker und Horrorstreifen betroffen

Auf einer 2016 erschienenen Liste finden sich zwar auch Horrorfilme wie "Nachts, wenn die Zombies schreien", "Blutrausch der Zombies" oder "Jungfrau unter Kannibalen", doch eben auch vermeintlich harmlose Klassiker wie "Der Dicke in Mexiko", "Piratensender Powerplay" mit Thomas Gottschalk, "Didi - der Doppelgänger" mit Didi Hallervorden oder auch der Monty-Python-Klassiker "Das Leben des Brian". Auch diese Filme passen laut FSK an Tagen wie Karfreitag nicht ins Kinoprogramm.

FSK: Regelung „sicherlich diskussionswürdig“

Seit 2016 sind 14 weitere Filme auf der Liste gelandet, darunter „Hardcore“, „Kingsman - The Golden Circle“, „Die Misandristinnen“ und „Rambo - Last Blood“. Im Jahr 2020 kam kein einziger neuer Film dazu, 2021 und 2022 jeweils einer, schreibt die FSK auf ihrer Internetseite.

Die FSK bezeichnet die Regelung auf ihrer Internetseite als „sicherlich diskussionswürdig“. Für den Online-Bereich, die Ausstrahlung im Fernsehen oder den Verkauf beziehungsweise Verleih von DVD und Blu-ray bestehen keine entsprechenden Beschränkungen. Allerdings spiele die Regelung ohnehin nur noch eine kleine Rolle, da die FSK heutzutage viel weniger Filme auf die Liste setze als früher - somit seien aktuelle Filme, die Karfreitag im Kino laufen, selten davon betroffen.

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