„Der große Buhmann“ kämpft um seinen Ruf Ex-Geschäftsführer der Bundeskunsthalle fordert 1,2 Millionen

Bonn · Es war der Museumsskandal des Jahres 2007: Der kaufmännische Geschäftsführer der Bundeskunsthalle, Wilfried Gatzweiler, soll Bundesmittel in Millionenhöhe verschwendet haben. Jetzt fordert er 1,2 Millionen Euro Schadensersatz.

 Die Bundeskunsthalle aus Sicht des Kunstmuseums.

Die Bundeskunsthalle aus Sicht des Kunstmuseums.

Foto: picture alliance / Oliver Berg/d

So das Ergebnis eines Prüfberichts des Bundesrechnungshofes. Der unkonventionelle Manager, der vor allem für sein erfolgreiches Konzept mit den Open-Air-Konzerten auf der Museumsmeile hochgelobt wurde, fiel tief. Von einem Tag auf den anderen wurde er zum Sündenbock – und musste im September 2007 den Hut nehmen. Einen Auflösungsvertrag konnte er nicht mehr abwenden.

Rund elf Jahre liegt die schlagzeilenträchtige Museums-Affäre zurück. Aber Gatzweiler, der seitdem nicht mehr richtig auf die Beine gekommen ist, kann nicht vergessen – und kämpft verzweifelt um seine Reputation: Vor dem Bonner Landgericht hat der heute 61-Jährige den Bund auf 1,2 Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Allein für den Verdienstausfall seit 2007 fordert Gatzweiler über eine Million, für die Rufschädigung ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro.

Wilfried Gatzweiler selber war – obwohl persönlich geladen, am Mittwoch nicht im Gericht erschienen. Zwei Anwälte vertraten vor der 1. Zivilkammer seine Klage. Demnach hat der Bundesrechnungshof dem damaligen Geschäftsführer in seinem Prüfbericht ungerechtfertigte Vorwürfe gemacht: Er soll überaus großzügig mit dem Verteilen von Freikarten gewesen sein, 21.000 im Wert von 840.000 Euro sollen zwischen 2002 und 2006 verschenkt worden sein. Und er soll vor allem durch die Open-Air-Konzerte, bei denen Stars wie Liza Minelli, Rod Stewart, Tom Jones oder Elton John auftraten, einen Verlust von fünf Millionen Euro eingefahren haben.

Das sei richtig, so der Klägeranwalt, dafür habe Gatzweiler unter anderem mit Sponsorengeldern und Media-Leistungen wiederum sechs Millionen Euro reingeholt; auch die Erlöse aus der Gastronomie seien nicht gegengerechnet worden. Unterm Strich habe der Kaufmann sogar ein Plus von einer Million Euro gemacht. Der Prüfer des Bundesrechnungshofes, so der Klagevorwurf, habe nicht zutreffend und vollständig berichtet. Die Folge, so der Anwalt: Gatzweiler wurde „der große Buhmann“. „Seine Welt war von einem Moment auf den anderen verändert.“

Die Richter der 1. Zivilkammer jedoch ließen durchblicken, dass die Klage keine große Chance hat. „Für den Kläger gäbe es sehr viele Klippen“, fasste Kammervorsitzender Stefan Bellin zusammen. Denn die Argumente blieben insgesamt sehr an der Oberfläche, zu wenig seien die angeblichen Mängel des Prüfberichts konkretisiert worden, hieß es. Eine schwerwiegende Verletzung der Amtspflichten durch den Bundesrechnungshof konnte die Kammer nicht erkennen. Nicht zuletzt könnte die Forderung des Ex-Geschäftsführers an der Verjährung scheitern. Denn seine Klage war im Juli 2017, also erst sechs Wochen nach Ablauf einer zehnjährigen Verjährungsfrist, im Bonner Gericht eingegangen.

Ob man sich angesichts der Prozesssituation einigen könnte? Die Vertreter des Bundes winkten sofort ab: Ein Vergleich käme nicht in Frage. Gatzweiler selber, so seine Anwälte, wäre zu einem Kompromiss bereit gewesen. Die Richter wollen den Fall im Sommer entscheiden.

Aktenzeichen: LG Bonn 1 O 156/17

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