Wunsch nach Umbenennung Juristische Standardwerke nach NSDAP-Mitgliedern benannt

Bonn · Zwei der wichtigsten juristischen Standardwerke sind nach NSDAP-Mitgliedern benannt. Der Verlag möchte an den Namen festhalten, obwohl die Zahl der Gegenstimmen unter Juristen und aus der Politik weiter wächst

 Mehr als 3300 Seiten dick und zweieinhalb Kilo schwer: Der Zivilrechtskommentar „Palandt“ wurde nach einem nationalsozialistischen Funktionär benannt.

Mehr als 3300 Seiten dick und zweieinhalb Kilo schwer: Der Zivilrechtskommentar „Palandt“ wurde nach einem nationalsozialistischen Funktionär benannt.

Foto: picture alliance/dpa

Otto Palandt wollte keine Frauen in der Juristerei, keine Demokraten und erst recht keine Juden. Er trieb Hitlers „Arisierung“ der Justiz voran – und schaffte es dennoch, bis heute dem wichtigsten publizistischen Werk zur Kommentierung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) seinen Namen zu geben.

Als Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes sprach Palandt davon, die „Volksschädlinge“ zu bekämpfen, und propagierte eine Gesetzesauslegung, die der „Berücksichtigung der nationalsozialistischen Rechts- und Lebensauffassung“ bedürfe. Auch folgender Satz stammt von ihm: „Wer im Herzen Nationalsozialist ist, redet nicht viel davon, sondern handelt danach.“

Als überzeugtes NSDAP-Mitglied förderte er jene Jura-Absolventen, die seine krude Weltsicht teilten, und sorgte dafür, dass Frauen – für ihn das „justizuntaugliche Geschlecht“ – gar nicht erst in höhere Ämter aufsteigen konnten. Trotz dieser Vergangenheit Palandts findet sich der gleichnamige Zivilrechtskommentar in wohl jeder Kanzlei, jedem Richterzimmer und jeder Fachbibliothek sowie bei jedem Jurastudenten zu Hause. Das zweieinhalb Kilo schwere Werk umfasst mehr als 3300 Seiten und zählt zu den Standardwerken der deutschen Rechtswissenschaft.

Nicht alle Juristen wissen von der Vergangenheit der Namensgeber

Über die Vergangenheit des fragwürdigen Namensgebers wissen längst nicht alle angehenden Juristen Bescheid. Pflichtinhalt im Studium ist das Thema nicht. Einige absolvieren das erste wie das zweite Staatsexamen, ohne die Hintergründe dieses Standardwerks je in Frage gestellt zu haben. Wieder andere hören davon und vergessen es wieder.

Im Gegensatz zu Janwillem van de Loo. Der Wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl für Europa- und Völkerrecht beendete 2016 sein Jurastudium und sprach zu diesem Anlass in seiner Rede über Otto Palandt und dessen NS-Vergangenheit. Laut van de Loo kam im Anschluss an seine Rede sogar ein Professor des Zivilrechts auf ihn zu und gab zu, dass er davon bisher nichts gewusst habe. Der Wunsch, gegen dieses geschichtsvergessene Tätergedenken vorzugehen, war mit einer der Gründe, aus denen der Jurist 2017 die Initiative „Palandt umbenennen“ ins Leben rief.

Auf der Internetseite palandtumbenennen.de heißt es: „Es gehört zum gesellschaftlichen Konsens in unserem Land, keine Denkmäler für Nationalsozialisten zu pflegen. Aus guten Gründen akzeptieren wir heute keinen Rudolf-Heß-Platz mehr, kein Auto-Modell namens “Himmler„ und keine Hermann-Göring-Schule.“

Petition "Palandt umbenennen"

Mittlerweile haben mehr als 2000 Einzelpersonen die Petition unterzeichnet, täglich werden es mehr. Ebenfalls 32 Organisationen – darunter die Vereinigung Demokratische Juristinnen und Juristen sowie die Bundesweite Vertretung der Stipendiat*innen der Hans-Böckler-Stiftung – unterstützen das Anliegen. Erstmalig schien die Debatte dank van de Loo eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen.

Die Forderung nach einer Umbenennung wurde kurzzeitig lauter. Passiert ist im Sinne einer Umbenennung zwar noch nichts, getan hat sich trotzdem etwas. Der Münchner Verlag C. H. Beck vertreibt das Buch seit 1939 unter dem Namen des ursprünglichen Herausgebers. Auf der Seite des Verlags gibt es mittlerweile eine Rubrik, in der zu lesen ist: „Geschichte – problematische zumal – wird durch Verschweigen nicht ungeschehen, sondern gerät in Vergessenheit. Auch deswegen – und nicht etwa als posthume Anerkennung der Person Otto Palandt – halten wir am Titel des Werks “Palandt„ fest.“

Weiter heißt es, dass der Verlag sich seiner Verantwortung zu Geschichte und Titel des Werks sehr bewusst sei und sich aus diesem Grund immer wieder intensiv und kritisch mit Otto Palandt, der Geschichte des Werks und des Verlags auseinandergesetzt habe.

Ein Verweis auf bereits veröffentlichte Werke zu dem Thema könnte ganze Bibliotheken füllen, so scheint es. Doch auch die Vergangenheit des Verlags selbst ist verstrickt in die Geschehnisse des Nationalsozialismus. Aus diesem Grund wollen viele nicht nur eine Abschaffung des Namens, sondern eine Benennung nach dem Berliner Verleger Otto Liebmann.

Im Zuge der Arisierung hatte der Münchner Verlag das Lebenswerk Liebmanns nämlich zu einem äußerst günstigen Preis übernommen. Aufgrund des jüdischen Glaubens des Verlegers war dieser zu dem Zeitpunkt bereits verfemt und entrechtet. Der Jurist starb verarmt 1942, sein Sohn floh nach Ecuador, seine beiden Töchter wurden in Auschwitz ermordet. Erinnern kann sich an den Verleger Liebmann jedoch kaum jemand. Sein Name ist fast vollständig in Vergessenheit geraten, obwohl er 1890 sowohl den Verlag gründete als auch die Kurzkommentare auf den Markt brachte und somit die wichtigen ersten Schritte für die Entstehung des Zivilrechtskommentars unternahm.

Namensgeber des Kommentars kommentierte nicht

Otto Palandt hingegen hat keinen einzigen Paragrafen selbst kommentiert – sein Name sollte dem Werk lediglich zu mehr Bekanntheit verhelfen. Nur das den Nationalsozialismus lobende Vorwort steuerte er zu dem Werk bei. Obwohl er eigentlich nicht einmal dafür vorgesehen war. Ursprünglich sollte der Jurist Gustav Wilke dem BGB-Kommentar seinen Namen geben, ursprünglich Oberlandesgerichtsrat in Dresden und ab 1935 Ministerialrat im Reichsjustiz-ministerium. Doch Wilke starb 1938 (auf einer Dienstreise zum „Anschluss“ Österreichs) bei einem Verkehrsunfall. Mit Palandt wurde ein prominenter, aufstrebender Nationalsozialist gefunden, der 1938 den Beck'schen Kurzkommentar zum BGB unter „Berücksichtigung der nationalsozialistischen Rechts- und Lebensauffassung“ herausgab.

Und noch heute blättern junge wie alteingesessene Juristen sich durch das Werk, benannt nach einem Menschen, der half, das damals bestehende Rechtssystem auszuhebeln und bei Absolventen nicht auf Wissen Wert legte, sondern darauf, dass sie „durch Selbstzucht körperlich gestählt“ seien. Die scheidende Bundesjustizministerin Katarina Barley sagt denn auch auf Nachfrage des General-Anzeigers: „Ein überzeugter Anhänger des Nationalsozialismus taugt nicht als Namensgeber für ein juristisches Standardwerk in unserem Rechtsstaat.“ Die Ministerin findet, dass sich die Verlage mit der Rolle der Namensgeber im Nationalsozialismus und den Kontinuitäten in der Nachkriegszeit stärker auseinandersetzen müssten.

Auch Johannes Fechner, Abgeordneter der SPD im Bundestag, betont: „Dass der zivilrechtliche Standard-Kommentar seinen Namen trägt, wirft ein schlechtes Licht auf die deutsche Rechtswissenschaft. Der C.H.-Beck Verlag versucht leider, den nationalsozialistischen Hintergrund Palandts zu widerlegen. Er hält am Namen Palandt fest, obwohl es beim Beck-Verlag üblich ist, kein Werk nach einem Verstorbenen zu benennen.“ Eine Umbenennung könne die Politik allerdings nicht anordnen. Auf GA-Nachfrage verwies der Verlag lediglich auf seine Internet-Stellungnahme.

Dennoch wolle man seitens der Politik weiter für das Thema sensibilisieren und versuchen, den Verlag zum Umdenken zu bewegen. Aus diesem Grund ist für Juni ein interfraktionelles Fachgespräch gemeinsam mit den Fraktionen der Grünen und der Linken geplant. „Ich finde es bedrückend, dass Verlage bis heute auf die Namen prägender Juristen des Nationalsozialismus zurückgreifen, um juristische Fachliteratur zu vermarkten. Das gilt keineswegs nur für den “Palandt„“, sagt Barley.

Nummer 1 im "Schönfelder": Programm der NSDAP

Sie spielt damit auf den „Schönfelder“ an, die wichtigste Gesetzessammlung für Richter. Die beginnt nicht, wie man annehmen könnte, mit der Ordnungsnummer 1, sondern mit Gesetz Nummer 20. Der damalige Herausgeber Heinrich Ernst Schönfelder beschloss ab der siebten Auflage von 1936, das NSDAP-Programm an die erste Stelle zu setzen, und ließ die Nürnberger Rassengesetze folgen. Das BGB erhielt erst die Nummer 20, unter der es auch heute noch zu finden ist. Nach dem Krieg wurden die NS-Vorschriften entfernt, die Nummerierung allerdings nicht angepasst. Dies passierte nur in der öffentlich-rechtlichen Sammlung „Sartorius“. Dort steht die Nummer 1 für das Grundgesetz.

Somit spendeten ein nationalsozialistischer Justizfunktionär und ein Offizier der Luftwaffe den wohl wichtigsten juristischen Werken ihren Namen. Katarina Barley findet: „Die Diskussion zeigt, wie wichtig es ist, bereits im Rahmen der juristischen Ausbildung die Auseinandersetzung mit dem Unrecht des Nationalsozialismus zu vertiefen und ein stärkeres Bewusstsein für die Kontinuitäten in der Nachkriegszeit zu schaffen.“

Simon Ehmen ist einer der angehenden Juristen, die sich wie van de Loo während ihres Studiums fragten, warum der Benennung nicht mehr Bedeutung geschenkt wird. Besonders in Hinblick auf seinen anstehenden Eid über Verfassungstreue findet es der 28-Jährige relevant: „Wenn ich mich mit unserer Verfassung identifiziere, dann muss ich mich doch daran stören, dass das tägliche Handwerkszeug nach Nationalsozialisten benannt worden ist.“ Auch die Begründung des Beck-Verlags kann er nicht nachvollziehen: „Die Aussage, dass etwas schon immer gemacht wurde, darf nicht dazu führen, dass Dinge nicht mehr kritisch hinterfragt werden.“

Laut Ehmen sollte man als Jurist nicht nur das Selbstverständnis haben, mit Paragrafen Geld zu verdienen, sondern das Recht zu verteidigen und für den Rechtstaat einzustehen: „Beides wurde von Otto Palandt und Heinrich Ernst Schönfelder auf extreme Weise missachtet“, betont Ehmen. Und Janwillem van de Loo schreibt in seinem Kurzbeitrag „Den Palandt umbenennen“: „Kaum ein Akt könnte die Erinnerungskultur so weit in den juristischen Alltag tragen wie diese Umbenennung.“

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