Kommentar Urlaub für Schwerverbrecher - Ein Hohn

Da muss einem angst und bange werden: Zehn Bundesländer haben sich in einem Musterentwurf darauf verständigt, dass zu lebenslangen Haftstrafen verurteilte Schwerstverbrecher bereits nach fünf Jahren drei Wochen Urlaub erhalten dürfen. Dass da Strafvollzugsbedienstete und die Union unisono von Hohn gegen die Opfer oder von einem Schlag ins Gesicht der Opfer sprechen, ist das Mindeste.

Wenn die Sache nicht so ernst wäre, könnte man sagen: Normalerweise kommen solche Ideen von Hinterbänklern in der Sauergurkenzeit - und die liegt im Sommerloch. Aber der April macht ja bekanntlich, was er will....

Im Ernst: Wer zu lebenslanger Haft verurteilt ist, hat schwerste Straftaten begangen. Das liberale deutsche Strafvollzugsrecht sieht selbst für diese Täter den Resozialisierungsgedanken vor - so weit, so gut. Aber doch nicht am Anfang der Strafe! Resozialisierung soll der Wiedereingliederung der betroffenen Menschen dienen, also einsetzen, wenn das Ende der Strafe naht.

Hinzu kommen zwei Aspekte, die die Resozialisierungsromantiker aus Brandenburg und anderswo geflissentlich übersehen. Für den Bürger ist es, erstens, ohnehin schwer verständlich, dass "lebenslang" in der Bundesrepublik in aller Regel 15 Jahre heißt, nicht länger dauert hier nämlich die "normale" lebenslange Haft.

Und: Die Verunsicherung der Bürger wegen der Schwierigkeiten, Schwerstverbrecher nach der Haft in Sicherungsverwahrung zu nehmen, haben sich gerade erst gelegt, da kommt die nächste um die Ecke. Gut, dass NRW dabei nicht mitspielt.

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