Kommentar Tarifeinheitsgesetz - Zwietracht

Das Gesetz zur Tarifeinheit hat schon vor seiner Verabschiedung im Bundestag für jede Menge Zwietracht gesorgt. Und das wird so bleiben. Nur die Ebene der Auseinandersetzung wird sich ändern. Bis gestern war es ausschließlich die politische, jetzt wird es die juristische werden.

Denn nicht nur die Opposition im Bundestag - so klein wie die Gewerkschaften, denen es, politisch gesprochen, an den Kragen gehen soll - hat massive Verfassungsbedenken, Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat mahnend den Finger gehoben. Die große Mehrheit der großen Koalition hat das ignoriert.

Also wird das passieren, was in solchen Fällen immer passiert: Das Bundesverfassungsgericht wird entscheiden, was wirklich Recht wird. Wenn der Bundesverband mittelständische Wirtschaft schon am Tag der Bundestagsentscheidung Karlsruhe davor warnt, "nicht erneut der Versuchung zu erliegen, parlamentarische Mehrheitsentscheidungen durch die Hintertür zu kassieren", zeugt das allerdings von einem sehr seltsamen Rechtsverständnis. Wie es überhaupt ein Paradox der ganzen Veranstaltung ist, dass sich eine Partei, die Jahrhunderte für freie Gewerkschaften gekämpft hat, dazu hergibt, Gewerkschaftsrechte per Gesetz einzuschränken - weil das bequemer ist.

Natürlich: Einheit im Betrieb ist ein sinnvolles Ziel. Aber sobald man sie vorschreibt, verkehrt es sich ins Gegenteil. Und: Wer diese Einheit propagiert, sollte sie an anderer Stelle nicht, wie es gerade trendy ist, torpedieren, etwa durch die Flucht aus Tarifverträgen.

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