Kommentar - Contra Tanzverbot an Karfreitag - Nicht zeitgemäß

Seinen Bürgern zu ermöglichen, ihre jeweilige Religion auszuüben, ist sinnvolle Aufgabe eines Staates. Darum geht es beim sogenannten Tanzverbot aber nicht. Erstens ist dafür schon mehr als hinreichend durch den Lärmschutz gesorgt.

Zweitens: Wie sollten Spielhallen oder Filmvorführungen die innere Einkehr stören? Das Tanzverbot besagt vielmehr, dass es sich nicht ziemt, an Karfreitagen ausgelassen zu sein. Doch diese Ansicht teilen große Teile unserer heutigen pluralistischen Gesellschaft nicht. Das Verbot ist also nicht mehr zeitgemäß. Dass es kein Beinbruch und sogar wünschenswert ist, zwei Abende im Jahr auf Remmidemmi zu verzichten, ist zweifellos wahr.

Mit gleichem Argument ließe sich aber auch Fleischkonsum an Donnerstagen oder Unhöflichkeit im öffentlichen Raum verbieten. Karfreitag ist eine gute Gelegenheit, an Toleranz und Rücksichtnahme gegenüber religiösen Bräuchen zu appellieren. Staatlich verordnete Besinnlichkeit aber fördert diese Toleranz sicherlich nicht.

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