Kommentar Streit um das Versammlungsverbot in Heidenau: Offenbarungseid

Berlin · Wer schützt hier wen? Oder knickt der Rechtsstaat einfach vor Rechtsextremisten und ihren Mitläufern ein? Jetzt also doch wieder ein Versammlungsverbot für die sächsische Kleinstadt Heidenau an diesem Wochenende, das das Verwaltungsgericht Dresden in einer Eilentscheidung zunächst kassiert hatte, das am Abend aber wieder zurückgedreht wurde.

Wenn die Polizei in Sachsen tatsächlich nicht in der Lage ist, die Stadt vor Gewaltexzessen und Flüchtlinge vor einem rechtsextremen Mob zu bewahren sowie ein Solidaritätsfest zu schützen, dann ist das erstens ein Armutszeugnis. Und zweitens kann Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) Verstärkung aus den Ländern sowie dem Bund anfordern, so wie es andere Länder bei angespannter Sicherheitslage auch tun. Versammlungsverbot darf gerade in einer wehrhaften Demokratie nicht die Lösung sein.

Der Offenbarungseid des Freistaates Sachsen ist offenkundig. Das Land sieht sich mit den Mitteln seiner Exekutive nicht in der Lage, ein hohes Grundrecht seiner Bürger zu schützen: die Versammlungsfreiheit.

Stattdessen setzte Sachsen zunächst ein Versammlungsverbot dagegen und kapitulierte damit vor weiteren Aufmärschen der Rechtsausleger. Schon am vergangenen Wochenende war der sächsischen Polizei nach den Krawallen in Heidenau in zwei Nächten eine einzige Festnahme gelungen.

Jetzt wollte sie gänzlich darauf verzichten, Verfassungsfeinden die Stirn zu bieten. Das ist nicht nur peinlich, das ist gefährlich für den Rechtsstaat.

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