Kommentar Strafbefreiende Selbstanzeige: Hartgesotten

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist umstritten. Auf keinem anderen Rechtsgebiet als bei der Steuerhinterziehung kann der reuige Sünder mit Straffreiheit rechnen, wenn er sich denn selbst anzeigt und den Schaden wiedergutmacht.

Jeder Bankräuber oder Ladendieb wird da neidisch: Selbst notorische Schwarzgeldsünder, die den anderen Steuerzahlern hohe sechsstellige Beträge vorenthalten, können noch mit Amnestie rechnen. Abgesehen von einem Strafzuschlag, versteht sich, doch der war lange gering im Verhältnis zum angerichteten Schaden. Weil die Selbstanzeige ein großes Privileg darstellt, andererseits aber die Steuerfahnder auf sie ungern verzichten wollen, wurden die Bedingungen verschärft. Seit Anfang des Jahres wird es komplizierter und teurer, wenn der Steuerhinterzieher reinen Tisch macht. Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Regelung weiß man: Die Zahl der reuigen Sünder ist zwar massiv eingebrochen, doch ganz abgeebbt ist sie nicht. Das legt zweierlei nahe: Zum einen gibt es immer noch überraschend viele hartgesottene Steuersünder, die trotz prominenter Großfälle und trotz der Androhung von schärferen Strafzahlungen die Anzeige immer weiter hinausgezögert haben und sich erst jetzt offenbaren.

Man kann annehmen, dass diese hartnäckig verfestigten Steuerhinterzieher niemals die Brücke in die Steuerehrlichkeit beschritten hätten, wenn nicht 2017 aus ihrer Sicht alles noch viel schlimmer wird: Dann kommt der automatische Datenaustausch, der auch dem letzten Schwarzgeldsünder in der Schweiz und Liechtenstein das Handwerk legt.

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