Kommentar Sterbehilfe für Kinder in Belgien - Leben und Tod

Wer Sterbenden helfen will, muss sie begleiten, aber nicht töten. Die Bundesrepublik hat aus dieser Erkenntnis den richtigen Schluss gezogen und die Palliativmedizin verstärkt, auch wenn das Netz der einschlägigen Zentren noch nicht so dicht gestrickt werden konnte, wie es sein könnte und sollte. Dennoch bringt das belgische Gesetz wenigstens ein Stück Klarheit.

Denn es beendet eine rechtliche Grauzone. Es darf nicht sein, dass Mediziner mit der Frage, ob sie dem Wunsch nach dem Tod nachgeben sollen, alleingelassen werden. Nun sind wenigstens einige Kriterien klar, die vorliegen müssen und die aktive Sterbehilfe vom Mord abheben. Eine Lösung ist das nicht.

Dass der Tod zum Leben gehört, mag eine besonders banale Weisheit sein. Aber sie weist der Familie, den Freunden und den professionellen Helfern eines Todkranken ihre Rollen zu. Sie dürfen sich ihrer Verantwortung, für diesen Menschen bis zum Schluss da zu sein, nicht dadurch entziehen, dass sie den Tod herbeiführen lassen. Die Ärzte können Schmerzen lindern, die Umgebung des Patienten aber muss ihn begleiten, ja sogar aushalten. Die Furcht vor dem letzten Schritt, den man alleine gehen muss, bleibt groß. Da ist eine Todespille keine Hilfe.

Die Lücken im belgischen Euthanasie-Gesetz konnten nicht beseitigt werden. Das bürdet den Helfern - vom Mediziner über die Pfleger bis hin zum Psychologen - mehr Verantwortung auf, als ihnen eigentlich zusteht. Denn die Wissenschaft wird nicht wirklich klären können, ob der Kranke begriffen hat, was er entscheidet.

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