Kommentar zum Stand der TTIP-Verhandlungen Die höchste Hürde

Brüssel · Der Aufwand hat sich gelohnt. Monatelang holte die Brüsseler EU-Kommission Vorschläge bei Unternehmen, Politik- und Wirtschaftsexperten ein, ehe sie nun gestern etwas vorlegte, das die Bezeichnung "moderner Investorenschutz" verdient.

Ein unabhängiges Handelsgericht inklusive einer Berufungsinstanz, eine klare Eingrenzung der möglichen Klage-Themen und das Aus für das Gerichts-Hopping.

Keine Frage: Der Vorschlag ist geeignet, die bislang größte Hürde auf dem Weg zu einem Freihandelsabkommen mit den USA zu entschärfen - vorausgesetzt, die noch verbleibenden Klippen werden beseitigt. Denn es macht natürlich keinen Sinn, ein solches System in die TTIP-Vereinbarung hineinzuschreiben, im parallel ausgehandelten CETA-Abkommen mit Kanada aber bei den Geheimgerichten zu bleiben. Dass man in Brüssel von einem neuen "weltweiten Standard für Investorenschutz" sprach, erscheint durchaus berechtigt. Jetzt müssen nur noch die Vertragspartner zustimmen. Eine Kleinigkeit wird das nicht.

Die neue Handelsgerichtsbarkeit lehnt sich nicht nur an die bestehenden Instanzen der Welthandelsorganisation (WTO) an, sondern auch an die Internationalen Strafgerichtshöfe in Den Haag. Das macht Sinn, auch wenn es mehr als einmal Kritik an deren Durchsetzungskraft gab. Das dürfte im Freihandel zwischen den USA und der EU kein Problem sein. Das TTIP-Fazit: Es wird Zeit, bestehende Vorurteile zu überprüfen, denn in den zurückliegenden Wochen hat sich mehr bewegt, als die Kritiker erwartet haben.

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