Kommentar Sozialleistungen für Zuwanderer - Kein Freibrief

Nein, es bahnt sich keine Überraschung in Luxemburg an. Dass der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes die ohnehin geltenden EU-Gesetze bestätigen würde, war abzusehen. Ein Großteil der Aufregung um EU-Zuwanderer, die hiesige Sozialleistungen abgreifen wollen, war immer übertrieben.

Es gibt keine Bestimmungen der Union, die diesen Freiraum lassen. Freizügigkeit ist kein Freibrief zur Einwanderung in die Sicherungssysteme der Mitgliedstaaten - dies haben die EU-Spitzen ebenso betont wie nationale Politiker. Da mögen deutsche Parteien noch so polemisch reagieren - von einem Recht auf Hartz IV für alle ab dem ersten Tag der Einreise war nie die Rede.

Der Streit entpuppt sich spätestens jetzt als reine Luftnummer im Wahlkampf. Trotzdem wird Deutschland spätestens in einigen Monaten, wenn das Urteil fällt, am Pranger stehen. Denn anders als bisher dürften die Luxemburger Richter auf einer Einzelfallprüfung bestehen. Ein pauschales Verbot ist nicht mehr zu halten. Das haben sogar die konservativen Scharfmacher inzwischen verstanden.

Tatsächlich ist die Freizügigkeitsrichtlinie sehr viel verantwortungsvoller ausgefallen als viele denken. Schon bei ihrer Verabschiedung 2004 hatten Kommission, Mitgliedstaaten und Europäisches Parlament Schutzklauseln eingefügt, die die Länder vor reinen Sozialhilfe-Touristen bewahren sollten. Diese Vorlagen konnten die Regierungen aufgreifen, in ihre Gesetzgebung übernehmen und in der Rechtspraxis verankern. Wo dies nicht geschehen ist, darf man den Schuldigen nicht in Brüssel suchen.

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