Kommentar Sorgerecht: Bezugsperson

Bonn · Darin dürften sich eigentlich alle einig sein: Für die Entwicklung der Kinder ist es wichtig, dass sie sowohl die Mutter als auch den Vater als Bezugsperson haben - zumindest dann, wenn beide das Wohl des Nachwuchses im Blick haben.

Insofern ist es gut, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Reform des Sorgerechts festgelegt hat, dass auch die unverheirateten Väter zukünftig einen erleichterten Zugang zu ihren Kindern erhalten sollen.

Es wurde aber auch höchste Zeit, war die Bundesregierung doch sowohl vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als auch vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert worden, die bisherige Praxis zu überarbeiten.

Die sieht nämlich in Sorgerechtsfragen derzeit noch eine deutliche Begünstigung der Mütter gegenüber unehelichen Vätern vor, müssen die Mütter doch einverstanden sein, wenn beide das gemeinsame Sorgerecht ausüben wollen.

Aus CSU und SPD kommen nun Stimmen, die kritisieren, dass die sechswöchige Frist, in der sich die Mutter zur Mitsorge des Vaters äußern muss, zu kurz sei. Das ist sie nicht. Denn gerade in dieser ersten Zeit ist es wichtig, dass beide Elternteile eine Bindung zum Kind aufbauen können.

Das neue Gesetz soll die Streitfälle regeln. Das ist richtig so. Ungeachtet dessen ist aber zumindest erwähnenswert, dass sich die allermeisten Paare von Anfang an ihrer gemeinsamen Verantwortung für ihr Kind bewusst sind. Dass immer mehr Väter Elternzeit nehmen, ist in diesem Zusammenhang ein gutes Zeichen.

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