Kommentar Reparationsdebatte - Schuld und Sühne

Bonn · Wenn es ums Geld geht, liegen schnell die Nerven blank - das ist im Privaten so wie in der Politik, und in Griechenland nicht anders als in Deutschland.

Anders ist der Wirbel nicht zu erklären, den die Athener Reparationsforderungen hierzulande ausgelöst haben. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt etwa spricht von einem "billigen Ablenkungsmanöver" und mahnt Athen mit dem alten deutschen Sprichwort ab: "Eine Hand, die einen füttert, die beißt man nicht." Was nichts anderes bedeutet als: Ganz schön frech, die Tsipras-Regierung, die sich eigene Gedanken macht, statt klaglos hinzunehmen, was wir uns als Hilfe für sie ausgedacht haben.

Dabei macht die Regierung in Athen zumindest in diesem Punkt doch eigentlich nur das, was die Euro-Gruppe als Gläubiger von dem schwierigen Schuldner erwartet: Sie versucht, aus ihrer Sicht offene Forderungen zu realisieren. Dass sie dabei an die höchst unrühmliche deutsche Besatzungsvergangenheit rührt, mag für Berlin unangenehm sein - wirklich überraschend ist es nicht: Die Tsipras-Regierung ist ja nicht die erste, die Reparationsforderungen ins Gespräch bringt.

Die Schuld, die Nazi-Deutschland während des zweiten Weltkriegs in Griechenland auf sich geladen hat, ist unumstritten. Doch ist diese Schuld angemessen gesühnt worden? Waren die eher bescheidenen 115 Millionen D-Mark, mit denen Deutschland 1960 griechische Nazi-Opfer entschädigt hat, wirklich ausreichend? Hat Athen nicht doch einen Anspruch auf weitergehende Reparationen, zumindest aber auf Rückzahlung der Zwangsanleihe, die das Nazi-Regime von Athen eingefordert hatte?

Die Bundesregierung tut sich keinen Gefallen damit, wenn sie solche Fragen mit dem stereotypen Hinweis abblockt, das alles sei doch längst geklärt, spätestens mit dem 2+4-Vertrag von 1990 zur deutschen Einheit sei die Reparationsfrage abschließend geregelt. Denn so einfach ist das nicht. Historiker und Juristen streiten erbittert darüber, ob der 2+4-Vertrag als Ersatzfriedensvertrag für Athen überhaupt Wirkung entfaltet - schließlich saß Griechenland nicht mit am Tisch. Die Charta von Paris wiederum, in der Athen den Vertrag "begrüßend" zur Kenntnis nahm, ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Und in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt betonte die Regierung in Athen 1995 ausdrücklich, dass Griechenland nicht auf sein Entschädigungs- und Reparationsansprüche verzichtet habe.

Nein, Stammtischparolen und Vogel-Strauß-Politik helfen nicht weiter. Athen und Berlin müssen aufeinander zugehen, wenn sie dieses düstere Kapitel der Vergangenheit bewältigen wollen. Ein gemeinsam verwalteter Zukunftsfonds, der Geld etwa in Bildung oder Infrastruktur investiert, wäre eine gute Lösung, um zumindest die Rückzahlung der Zwangsanleihe sinnvoll einzusetzen.

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