Kommentar "PraenaTest" - Nicht überzeugend

In Berlin gibt es das Theater RambaZamba, in dem Menschen mit Behinderung auf der Bühne stehen. Es war ein anrührender Moment, als einer der Schauspieler, ein Mensch mit Down-Syndrom, über seine Arbeit, seine Eltern, seine Freunde und seine Freude an diesem Leben sprach. Sebastian Urbanski war vom Behindertenbeauftragten der Bundesregierung eingeladen, um für ein Leben mit Behinderten zu werben. Das ist Hubert Hüppes Aufgabe, und sie ist immens wichtig.

Hüppes Anliegen dieses Mal, den neuen Bluttest zur Früherkennung des Down-Syndroms bei Schwangeren verbieten zu lassen, geht allerdings über seine Aufgabe hinaus. Hüppe hätte auch einen Menschen ohne sichtbare Behinderung einladen können als generelle Mahnung gegen Abtreibung. Der Gesetzgeber hat Frauen in Konfliktsituationen zugestanden, straffrei abtreiben zu dürfen, wenn sie aus welchen Gründen auch immer das Kind nicht austragen wollen. Ein solcher Konflikt besteht nicht nur, weil der Fötus eine Erbkrankheit haben könnte. Der neue Bluttest soll die Untersuchung auf das Down-Syndrom risikoloser machen. Was ihn dadurch illegal macht, während die Fruchtwasseruntersuchung legal ist, konnte der Gutachter nicht überzeugend darlegen.

Das sagt nichts darüber, dass Pränataltests mit äußerster Behutsamkeit angewandt werden sollten. Auch Nicht-Wissen schützt vor Konflikten, die Schwangere erst zum Abbruch bringen, der später vielleicht bereut wird. Aber nicht jede fühlt sich für jede Situation gewappnet. Auch das ist zu bedenken.

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