Kommentar Lektion aus Karlsruhe
Staatsferne. Das wäre das Gebot. Staatsnähe. Das war die Frage, über die die Bundesverfassungsrichter letztlich entschieden haben. Das höchste deutsche Gericht verwies in seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag explizit auf die im Grundgesetz, Artikel fünf, festgeschriebene Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film.
Tatsächlich ist es ein Unding, dass politische Parteien gut 50 Jahre nach Gründung des Zweiten Deutschen Fernsehens noch daran erinnert werden müssen, was es mit der Freiheit der journalistischen Berichterstattung in diesem Lande auf sich hat, besser gesagt: auf sich haben sollte.
Hoffentlich wirkt die Lektion, die die Karlsruher Richter den Medienstrategen und Meinungslenkern in den Parteien erteilt haben. Viel zu lange haben sie sich daran gewöhnt, in Entscheidungsgremien öffentlich-rechtlicher Anstalten wie selbstverständlich über Personalfragen mitzuentscheiden, als ginge es um die Besetzung von Parteiämtern. Von wegen Staatsferne.
In diesem Fall kritisiert das Urteil zwar eine Entscheidung einer CDU-nahen Mehrheit im ZDF-Verwaltungsrat, die seinerzeit den Vertrag von Chefredakteur Nikolaus Brender nicht verlängern wollte. Doch die Praxis der anderen Parteien ist nicht besser.
Es ist höchste Zeit, den Einfluss politischer Parteien in den Fernsehräten zu reduzieren, wie es Karlsruhe von derzeit 44 Prozent auf künftig maximal ein Drittel verlangt. Für politische Debatten sind die Parlamente da. Und ein Fernsehrat ist kein Partei(en)gremium. Ob das endlich ankommt?