Zum Sonderkündigungsrecht bei hochverzinsten Altverträgen Keine Schützenhilfe

Die Koalition zeigt den Bausparkassen die kalte Schulter. Das Bundesfinanzministerium will dem Drängen der Branche, ihr in der anhaltenden Niedrigzinsphase zu helfen, nur bedingt nachkommen.

Nun ist es raus: Die Bausparkassen dürfen nicht auf viel Schützenhilfe aus dem Bundesfinanzministerium hoffen. Abgesehen von einigen kleineren Änderungen, die aber der Verbraucher nicht direkt zu spüren bekommen wird, muss die Branche schon selbst zusehen, wie sie mit den Zumutungen der Niedrigzinsphase klarkommt. Die Koalition wird den Unternehmen nicht die Möglichkeit geben, in die bestehenden Verträge einzugreifen und aus den hochverzinslichen Altverträgen auszusteigen.

Die Koalition tut gut daran, sich in dieser Weise zurückzuhalten. Ein gesetzlicher Eingriff in privatrechtliche Verträge wäre verfassungsrechtlich überaus bedenklich gewesen. Dass der Gesetzgeber diesen Schritt nicht geht, sagt im Übrigen einiges darüber aus, wie die Bankenaufsicht die wirtschaftliche Lage der Bausparkassen einschätzt: Sie glaubt, dass die Risikopuffer und die Eigenkapitalausstattung der Bausparkassen ausreichen. Man ist der Überzeugung, dass keines der Unternehmen unter der Last der anhaltend niedrigen Zinsen in die Knie gehen muss. Das ist ja auch eine gute Nachricht.

Freilich muss sich die Regierung den Vorwurf der ungleichen Behandlung gefallen lassen. Schließlich hatte die große Koalition den Lebensversicherungen in vergleichbarer Lage geholfen und die finanziellen Ansprüche der Kunden auf eine Beteiligung an den Stillen Reserven zurückgeschnitten.

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