Kommentar Frust im Bus

Das Geschäft mit den Fernbussen boomt, die Konkurrenz zur oft teuren Bahn nutzt dem Kunden. Dass der beinharte Wettkampf um niedrige Preise die Fantasie einiger Betreiber beim "Kleingedruckten" in den Geschäftsbedingungen beflügelt, wundert da nicht.

Vor allem in Haftungsfragen zeigt sich mancher Busunternehmer in der Anlaufphase sperrig - bei Verstößen gegen geltende Gesetze wird die Lust am billigen Bus schnell zum großen Frust.

Die Einführung der Fernbuslinien 2013 war ein Segen für junge Leute oder Senioren, die weniger auf die Fahrtzeit als den Preis achten müssen. Der Verbraucherschutz trägt das Konzept mit, will Wildwest-Methoden aber im Keim ersticken. Die Abmahnung Schwarzer Schafe dient der ganzen Branche, weil unzufriedene Kunden Gift sind fürs Fahrgeschäft.

Überhaupt gerät die umkämpfte Reisebranche zunehmend ins Visier der Verbraucherzentralen. So ist unzumutbar, dass Kunden Monate vor Reiseantritt den vollen Preis zahlen sollen. Der Verstoß gegen das Zug-um-Zug-Prinzip "Ware gegen Geld" ist von Gerichten denn auch konsequent geahndet worden.

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