Kommentar Feuerwehr in NRW - Überfälliges Gesetz

Die freiwilligen Feuerwehren leiden unter Nachwuchsmangel: Konkurrenz durch Vereine, Ganztagsunterricht in Schulen und der Wegfall der Wehrpflicht belasten die Anmeldezahlen. Weil der Brandschutz ohne die Freiwilligen aber nicht gesichert werden kann, muss das neue NRW-Feuerschutzgesetz die Wehren entlasten.

Es kann nicht sein, dass Ehrenamtler in der Nacht Ölspuren beseitigen sollen, nur weil die für die Ortsstraße zuständige Stadt keinen Bereitschaftsdienst unterhält. Und wenn Arbeitgeber Mitarbeiter für Notfalleinsätze vom Dienst befreien, muss es dafür auch eine angemessene Kostenerstattung geben.

Dass das neue Katastrophenschutzgesetz das Thema Gewalt gegen Helfer ausklammert, ist ärgerlich. Feuerwehr und Katastrophenschutz klagen zunehmend über Angriffe auf Helfer. Hier sollte der Gesetzgeber eine klare Botschaft an mögliche Täter richten, dass Attacken auf Hilfeleistende rigoros verfolgt werden. Auch muss der Versicherungsschutz für Helfer verbessert werden.

Hart bleiben sollte der Gesetzgeber gegenüber den Wünschen privater Sicherheitsfirmen, in Firmen mit hohen Gefahrenrisiken die Werkfeuerwehr zu betreiben. Das jetzige System mit betrieblichen Feuerwehren hat sich bewährt, weil die Mitarbeiter die größte Kenntnis über die Gefahren im Werk haben. NRW sollte einer drohenden Verfassungsklage der Sicherheitsbranche ruhig entgegensehen. NRW braucht ein modernes Brand- und Katastrophenschutzrecht, um den Dienst an der Gemeinschaft zu stärken. Ohne die fleißigen Helfer geht nichts.

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