Kommentar Europa und Zypern - Mithaftung

Wer die Nüchternheit von Finanzministern nicht kennt, der könnte auf die Idee kommen, die Währungsunion habe Zypern und alle Bankkunden der Insel gleich mit bestraft. Aber dem ist nicht so.

Auch wenn die Beteiligung der Sparer an der Sanierung ihrer Geldinstitute hart klingen mag - dahinter steht ein richtiger Gedanke. Es kann nicht Aufgabe der Steuerzahler in Deutschland, Finnland oder Frankreich sein, für die Großmannssucht und die sich daraus ergebenden Fehler zyprischer Bankmanager einzustehen. Die Vergabe von Hilfsgeldern aus dem ESM-Rettungsfonds muss an hohe und abschreckend harte Bedingungen geknüpft sein und bleiben. Genau das wurde am Beispiel Nikosias exerziert.

Dennoch darf die pauschale Teilenteignung aller Sparer noch nicht das letzte Wort sein. Auf Zypern gibt es nicht nur russische Oligarchen, sondern auch Familien, Alleinstehende, Rentner, die sich mit viel Mühe etwas Geld angespart haben und die keineswegs zu den Profiteuren von Geldwäsche zählen. Eine Sozialklausel, die geringfügige Einlagen unangetastet lässt, ist deshalb nötig, um die Akzeptanz des Paketes bei der Bevölkerung sicherzustellen.

Experten und Ordnungspolitiker mögen dies einen Tabubruch nennen. In Wirklichkeit aber haben die Kassenwarte einen entscheidenden Schritt getan, um die Last der Rettung von Geldinstituten und Staaten nicht mehr nur auf die Schultern der europäischen Steuerzahler zu laden. Es ist nämlich nicht zu verstehen, warum nicht zuerst die Gläubiger und Aktionäre eines Hauses zur Verantwortung herangezogen werden sollen.

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