EU und die Innere Sicherheit: Ein hohes Gut

Elf Millionen Euro Strafe, eine weitere Million für jeden Tag, an dem Deutschland die EU-Richtlinie nicht umsetzt - das ist happig. Trotzdem ist das Argument, mit dem die Bundesregierung in Sachen Vorratsdatenspeicherung unter Druck gesetzt werden soll, Unsinn.

Strafen werden zwar von der Brüsseler Kommission ausgesprochen, sie werden aber erst am Ende eines langen, oft sogar jahrelangen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gültig.

Trotzdem ist die Hängepartie zwischen Berlin und Brüssel unsäglich. Die EU will die bestehende Richtlinie reformieren, in Deutschland sucht man nach Alternativen, die bei dieser Neufassung hilfreich sein könnten. Das kann man zusammenführen, um in der Sache weiterzukommen. Denn die ersten Erfahrungen mit langen Speicherfristen für alle Daten der Bürgerinnen und Bürger belegen: Das bringt nur wenig.

Ermittler müssen gezielt, dann aber schnell zugreifen können. Dazu braucht man rasch richterliche Genehmigungen und Provider, die wissen, auf welcher Rechtsgrundlage sie welche Verbindungsdaten zu speichern und dann herauszugeben haben. Dazu braucht man aber auch Politiker und Polizeiexperten, die nicht ganz Europa unter Generalverdacht stellen, sondern die um den Wert des Schutzes für jedes privat gesprochene Wort wissen.

Täter verwirken dieses Recht auf Schutz. Also sollten wir über die Machbarkeit solcher Ausnahmen streiten, anstatt über die Aushebelung eines hohen demokratischen Gutes

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