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Die Spitzelaffäre der Telekom: Schaler Nachgeschmack
Von Claudia Mahnke
Die Telekom-Spitzelaffäre ist nicht folgenlos geblieben - das lässt sich mit Fug und Recht feststellen. Sie hat - verstärkt von den Skandalen bei der Bahn und bei Lidl - das Bewusstsein geschärft, dass Arbeitnehmer in keinerlei Hinsicht ausspioniert werden dürfen und vor solchen Machenschaften auch geschützt werden müssen.
Die Telekom-Spitzelaffäre ist nicht folgenlos geblieben - das lässt sich mit Fug und Recht feststellen. Sie hat - verstärkt von den Skandalen bei der Bahn und bei Lidl - das Bewusstsein geschärft, dass Arbeitnehmer in keinerlei Hinsicht ausspioniert werden dürfen und vor solchen Machenschaften auch geschützt werden müssen.
In den Unternehmen gibt es eine größere Sensibilität über den Umgang mit Personaldaten. Datenschützer sind aufmerksamer als zuvor. Das ist eine positive Folge der Telekom-Spitzelaffäre, und solche Verbesserungen sind auch dringend nötig.
Denn das Misstrauen der Beschäftigten in deutschen Firmen sitzt tief. Erst seitdem die ersten Details der Telekom-Spitzelaffäre bekannt wurden, können sich viele Arbeitnehmer überhaupt vorstellen, zu welch übersteigerten Anwandlungen Kollegen und Chefs fähig sind.
Dass die Überwachung sich auch noch auf Familienmitglieder wie Kinder und Ehepartner erstreckte, erscheint noch unwahrscheinlicher. Noch schlimmer ist: Die Telekom war nicht das einzige Unternehmen, wo Daten rechtswidrig erhoben und ausgewertet wurden. Ob Telefondaten, Kontoinformationen oder Krankenakten: Wenig blieb ungenutzt.
Für die Telekom selbst hat die Affäre einen tief greifenden Schaden angerichtet. Sie muss sich immer noch mühsam von dem riesigen Imageverlust erholen, den die Schlagzeilen über ausgespähte Telefondaten seit zwei Jahren machen. Das Unternehmen hat hohe Summen in die Verbesserung von Arbeitsabläufen investiert, einen Datenschutzbeirat installiert und ein eigenes Vorstandsressort geschaffen.
Das ist konsequent. Und es verlangt vom ehemaligen Vorstandschef Kai-Uwe Ricke und von dem früheren Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel Schadenersatz. Insofern ist absehbar, dass die Einstellung der Ermittlungen gegen die beiden Spitzenmanager durch die Bonner Staatsanwaltschaft allenfalls Kapitel 1 in der Aufarbeitung der Affäre beendet. Langwierige zivilrechtliche Auseinandersetzungen werden folgen. Das haben die Beteiligten angekündigt.
Dennoch hinterlässt die Einstellung der Ermittlungen einen schalen Nachgeschmack. Dass die Betroffenen der Spitzelaffäre bis heute noch keine Akteneinsicht erhalten haben, hat die Staatsanwaltschaft am Montag zwar mit den komplizierten Abläufen zwischen Richtern und Staatsanwaltschaft erklärt.
Doch die Frage bleibt, wie alle Erkenntnisse zusammengetragen werden konnten, wenn mit einigen der Betroffenen noch nicht einmal persönlich gesprochen wurde. Er wäre ausgesprochen schade, wenn in einem Ermittlungsverfahren mit derartiger Symbolkraft nicht alle Chancen zur Aufklärung genutzt wurden. Angesichts der Länge der Ermittlungen hätte eine weitere Verzögerung auch nicht mehr so viel ausgemacht.
Artikel vom 15.06.2010
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