Kommentar Der Fall Edathy - Aus der Tiefe

Sebastian Edathy ist abgetaucht. Jetzt schlägt er aus der Tiefe zurück. Für den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten ist die Befangenheit der Staatsanwaltschaft Hannover, die in seiner Sache ermittelt , offensichtlich. Dieses Mal stellt er Strafanzeige gegen die Staatsanwälte wegen des Vorwurfs, Dienstgeheimnisse an die Presse gegeben zu haben.

Edathys juristische Vorneverteidigung gleicht insgesamt einem Ritt auf der Rasierklinge. Er müsste wissen: Nach den gängigen Regeln ist seine politische Karriere nach den Vorwürfen, der Besteller von Fotos nackter Knaben zu sein, beendet, seine bürgerliche Existenz ist ramponiert, sein Ruf ist vernichtet. Das lässt sich kaum mehr heilen, unabhängig vom Ausgang des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens gegen ihn.

Doch Edathy, der beklagt, seit Wochen würden "die Regeln von Recht und Anstand massiv verletzt", muss sich vor allem fragen, welchen Anstandsregeln er selbst gefolgt ist. Formaljuristisch mag Edathy am Ende womöglich Recht bekommen, weil das Kaufen und Betrachten von Fotos, die fremde Kinder nackt zeigen, hierzulande noch kein strafbares Handeln ist.

Und ob sich der Verdacht der Kinderpornografie erhärtet, weil jemand, der sich Fotos nackter Kinder anguckt, womöglich noch härteres Material bunkert, ist offen. Doch bitte: Gerade im Falle eines (ehemaligen) Mandatsträgers sind bei Anstand und Würde besondere Maßstäbe anzulegen. Vorbildfunktion? Ein Hohn. Hier hat Edathy auf ganzer Linie versagt. Wenigstens dies könnte der Volksvertreter a. D. einräumen.

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